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41 Parteien zur Bundestagswahl 2025 zugelassen

41 Parteien sind zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen. Dies gab die Bundeswahlleiterin bekannt, nachdem der Bundeswahlausschuss am 13. und 14. Januar in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft hatte, die für die Teilnahme an einer Bundestagswahl erfüllt sein müssen.

Zugelassene Parteien im Bundestag und Landtagen

Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass 10 Parteien automatisch zur Bundestagswahl antreten dürfen, da sie entweder im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit der letzten Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Diese Parteien müssen keine Unterstützungsunterschriften einreichen. Zu diesen Parteien zählen die SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, CSU und Linke. Auch die bei Landtagswahlen zuletzt erfolgreichen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler sind vertreten.

Weitere anerkannte Parteien

Zusätzlich wurden 31 weitere Vereinigungen vom Bundeswahlausschuss für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt. Dazu gehören unter anderem die Bayernpartei (BP), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), die Gartenpartei, die Partei der Humanisten (PdH), sowie die Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis). Auch die „Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer“, die Partei „Menschliche Welt“ und das „Bündnis C – Christen für Deutschland“ sind unter den anerkannten Parteien. Ebenfalls dabei sind die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), die Freien Sachsen, die Tierschutzpartei, die Partei „Volksabstimmung“, die Cannabis Social Club (CSC), Mera 25 und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). Weitere Teilnehmer sind die Naturschutzpartei, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Liberalen Demokraten (LD) und die Partei „Volt Deutschland“. Auch die Werte-Union, die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava), die „Sozialistische Gleichheitspartei – Vierte Internationale“ (SGP) und die Partei für Verjüngungsforschung sind zugelassen, ebenso wie die Partei des Fortschritts (PdF), die „Dr. Ansay Partei“ (DrA), die Neue Mitte, die „V-Partei“ sowie die Piratenpartei Deutschland.

Besondere Regelungen und Fristen

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde als Partei nationaler Minderheiten anerkannt und ist daher von der Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften befreit. Auch die Fünf-Prozent-Klausel wird auf den SSW nicht angewandt. Der Antrag der „Sonstigen“, ebenfalls als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden, wurde abgelehnt, weshalb sie Unterstützungsunterschriften sammeln müssen und der Fünf-Prozent-Klausel unterliegen. Alle übrigen anerkannten Parteien müssen ebenfalls Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge einreichen. Diese Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar um 18 Uhr bei den zuständigen Landes- oder Kreiswahlleitungen eingereicht werden; über deren Zulassung entscheiden die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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