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Startseite Aktuell41 Kilo Kokain! Drogenkurier vom Landgericht Osnabrück zu sieben Jahren Haft verurteilt
AktuellOsnabrück

41 Kilo Kokain! Drogenkurier vom Landgericht Osnabrück zu sieben Jahren Haft verurteilt

von PM 9. März 2023
von PM 9. März 2023
Symbolbild: Landgericht Osnabrück. / Foto: Pohlmann
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Das Landgericht Osnabrück hat in der vergangenen Woche einen 33-jährigen Schweden zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Im November vergangenen Jahres war der Mann bei Schöninghsdorf nahe der deutsch-niederländische Grenze von einer Polizeistreife kontrolliert und dabei in einem Versteck im Kofferraum etwas über 41 Kilogramm Kokain mit einem hohen Reinheitsgrad entdeckt worden.

Bei der gefundenen Menge Rauschgift handelte es sich nach den Erfahrungen der Kammer um eine der höchsten in den letzten Jahren im Bezirk des Landgerichts Osnabrück sichergestellten Menge Kokain. Der Straßenverkaufswert der für den schwedischen Markt bestimmten Drogen hätte voraussichtlich bei etwa 2,5 Millionen Euro gelegen.

Angeklagter diente als Kurier

Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte selbst nur ein Kurier war, der im Auftrag von Hintermännern die Betäubungsmittel aus den Niederlanden abholen sollte. Als Entlohnung war der Erlass von Schulden aus dem Erwerb von Drogen vereinbart. Konkrete Angaben zu den Hintermännern vermochte der Angeklagte jedoch nicht zu machen.

Rechtlich bewertete die Kammer die Tat als unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Die erhebliche Höhe der Freiheitsstrafe von sieben Jahren begründete die Kammer u.a. mit der Höhe der transportierten Menge und der erheblichen Gefährlichkeit von Kokain als Hartdroge. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte seinen Tatbeitrag eingeräumt hatte und als reiner Kurier eine eher untergeordnete Rolle hatte.

Neben der Freiheitsstrafe wurde auch der für die Fahrt genutzte Pkw eingezogen. Dieser gehörte zwar nach den Feststellungen der Kammer nicht dem Angeklagten. Angesichts der technisch ausgefeilten Einbauten zum Verstecken der Drogen sei die Einziehung als Tatmittel aber dennoch geboten, so die Kammer. Denn diese Einbauten könnten nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgt sein, der damit offenkundig der Nutzung zum Drogentransport zugestimmt habe. Auch bestehe die Gefahr einer erneuten Nutzung für Drogenfahrten, wenn das Fahrzeug nicht dauerhaft sichergestellt werde. Weiter wurden die Drogen selbst eingezogen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Mit dem Urteil konnte das erstinstanzliche Verfahren gegen den Angeklagten binnen weniger als vier Monaten nach der Tat und nur rund drei Wochen nach Eingang der Anklage beim Landgericht abgeschlossen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

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PM

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