Dreister geht es kaum: Kaum hatte ein 27-Jähriger vor Gericht seine Strafe erhalten, wurde er erneut straffällig – in der Osnabrücker Innenstadt. Nur eine halbe Stunde nach dem Urteil klickten schließlich die Handschellen.
Schon zuvor im Visier
Der Mann war am Donnerstag (9. April) zunächst in einer Drogerie aufgefallen. Ein Mitarbeiter erkannte ihn wieder – obwohl gegen den 27-Jährigen bereits ein Hausverbot bestand. Zudem stand er im Verdacht, in den Tagen zuvor mehrere Ladendiebstähle begangen zu haben. Die Polizei griff ein, und noch am selben Tag wurde ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Osnabrück durchgeführt. Das Urteil fiel deutlich aus: drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtskräftig wäre die Entscheidung allerdings erst nach einer Woche gewesen.
Dreister Diebstahl direkt nach dem Gericht
Doch davon ließ sich der Mann offenbar nicht beeindrucken. Gerade einmal 30 Minuten nach dem Urteilsspruch schlug er erneut zu – diesmal in einer Parfümerie an der Großen Straße. Nach bisherigen Erkenntnissen entwendete er Parfüm im Wert von rund 480 Euro. Eine Mitarbeiterin bemerkte den Diebstahl, nahm die Verfolgung auf und rief um Hilfe. Der Täter flüchtete zunächst.
Festnahme am Hauptbahnhof
Im Rahmen einer Fahndung konnte die Polizei den 27-Jährigen wenig später im Bereich des Hauptbahnhofs stellen und vorläufig festnehmen. Während seiner Flucht verlor er zudem Betäubungsmittel, die von den Beamten sichergestellt wurden. Dieses Mal blieb es nicht bei einer vorläufigen Festnahme: Am Freitag wurde der Mann erneut einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.
Damit endete die kurze Freiheit des 27-Jährigen abrupt. Statt auf freiem Fuß auf die Rechtskraft seines Urteils zu warten, ging es für ihn nun direkt in eine Justizvollzugsanstalt. Oder, wie es in der Polizeimeldung sinnbildlich heißt: Dieses Mal saß der Mann 30 Minuten nach dem Urteil in einem Streifenwagen auf dem Weg zur JVA.
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