HASEPOST
 
HASEPOST

2G-Plus auf dem Weihnachtsmarkt: so soll es ab morgen funktionieren

Wer auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt etwas zum sofortigen Verzehr kaufen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, benötigt dafür ein Bändchen. Weil jedoch ab Mittwoch, 1. Dezember, auf dem Weihnachtsmarkt die 2G-Plus-Regel gilt, gibt es Veränderungen am Bändchen-System.

Die Regel besagt, dass nur Geimpfte und Genesene, die zudem ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können, etwas zum sofortigen Verzehr kaufen oder ein Fahrgeschäft nutzen dürfen.

Neue Bändchen und aktuelle Tests

Aus diesem Grund verlieren alle vor Mittwoch herausgegebenen Papierbändchen ihre Gültigkeit. Wegen der Testpflicht werden an den für die Nachweiskontrolle vorgesehenen Buden am Domhof dann nur noch Papierbändchen herausgegeben, die für den Tag der Ausgabe gültig sind. Dies wird über täglich wechselnde Farben geregelt. Wer ein permanentes Bändchen aus Stoff hat, kann dieses und ein negatives Testergebnis an den Bändchen-Buden vorzeigen und erhält dann ein entsprechendes Tagesbändchen.

Darüber hinaus gilt ebenfalls ab Mittwoch auf dem gesamten Weihnachtsmarktgelände eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder Masken einer gleichwertigen Schutzklasse. Die bisher ebenfalls erlaubten medizinischen Masken sind dann nicht mehr ausreichend.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion