Mit diesem Bändchen können Besucherinnen und Besucher an den Buden Glühwein und Co. erwerben. Foto: Sophie Scherler
Am Vormittag gab die Stadt bekannt, dass der historische Weihnachtsmarkt mit der 2G-Regelung stattfindet. In einem Pressegespräch am Nachmittag konkretisierte Oberbürgermeisterin Katharina Pötter die Vorgaben und warnte eindringlich vor einem möglichen Abbruch.
„Wir sind sehr erleichterte und froh, dass wir trotz der aktuellen Lage den Weihnachtsmarkt am Montag eröffnen können“, sagt die Oberbürgermeisterin. Man habe mit allen Beteiligten gesprochen, um einen gangbaren Weg zu finden und die Coronasituation bestmöglich zu berücksichtigen.
Dazu gehören konkret: mehr Stellplätze, mindestens zwei Meter Abstand zwischen den Buden und der vorgezogene Start. All dies diene dazu, die Besuchermengen zu entzerren. Dazu soll auch eine Ampel beitragen, die mit rot, gelb und grün anzeigt, wie voll es aktuell auf dem Markt ist. Den Weihnachtsmarkt einzuzäunen sei wegen der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Essen und Getränke nur mit 2G
Wer nun ab dem 15. November Glühwein trinken, Karussell fahren oder etwas essen will, braucht dafür ein farbiges Bändchen. Um den Markt herum baut die Stadt acht Häuschen auf, an denen die Besucherinnen und Besucher nach Vorzeigen von Personalausweis und Impfdokument ein solches Bändchen bekommen können.
Ausnahmen gebe es laut Sandra Kühle, der Leiterin des Fachdienstes Ordnung und Gewerbe, für jene, die nachweislich nicht geimpft werden können und Schwangere. „Diese Gruppen bekommen nach Vorlage eines aktuellen Coronatests ein Papierbändchen, das dann für den jeweiligen Tag gilt.“ Kinder bis 18 Jahre seien von der 2G-Regelung ausgenommen, sollten aber ein Ausweisdokument mit sich führen.
Bei Missachtung der Regeln droht der Abbruch
Damit der Weihnachtsmarkt bis zum Ende laufen kann, appelliert Katharina Pötter an die Eigenverantwortung der Osnabrückerinnen und Osnabrücker: „Wir alle haben das Ziel, dass der Weihnachtsmarkt stattfinden kann. Damit das klappt, braucht es von allen Seiten den Willen, die Regelungen einzuhalten.“
Falls das nicht funktioniere, drohe der Abbruch. Die Schaustellerinnen und Schausteller hätten sich ebenfalls verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben genau zu kontrollieren. In den kommenden Tagen plant die Stadtverwaltung außerdem ein Gespräch mit den Gastronominnen und Gastronomen, um diese davon zu überzeugen, ebenfalls auf die 2G-Regelung umzusteigen.
An Totensonntag (21. November) bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen.