HASEPOST
 
HASEPOST

2,7 Promille und 15 Aliasnamen: Mann in Osnabrück festgenommen und verurteilt

Ein 27-jähriger Schwarzfahrer wurde heute vom Amtsgericht Osnabrück im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 200,- Euro verurteilt. Auch ein gestohlenes Handy hatte der Mann dabei.

Der Mann war Mittwochabend mit einem Regionalexpress von Bremen nach Osnabrück gefahren ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen.
Außerdem konnte er sich nicht ausweisen war auf der Zugfahrt durch sein lautes Verhalten und häufiges spucken aufgefallen.

2,7 Promille und 15 Aliasnamen

Bei Ankunft des Zuges gegen 21:23 Uhr wurde der stark alkoholisierte Mann bereits von Beamten der Bundespolizei erwartet.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,77 Promille.

Bei der Feststellung seiner Identität fanden die Bundespolizisten heraus, dass der 27-jährige Marokkaner insgesamt 15 Aliasnamen benutzt. Allein der Bundespolizei sind dieses Jahr 18 Fälle bekannt, in denen er einer Straftat verdächtig ist. Darunter allein 13 Mal wegen Erschleichen von Leistungen. Des Weiteren wurde er zur Aufenthaltsermittlung von der Justiz gesucht. Bei der Durchsuchung des 27-Jährigen fanden die Beamten außerdem ein Mobiltelefon, das aus einem kurz zuvor begangenen Diebstahl stammte.

Beschleunigtes Strafverfahren

Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Festnahme des 27-Jährigen zur Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens. Heute Nachmittag erfolgte die Vorführung des Mannes beim Amtsgericht Osnabrück zur sofortigen Hauptverhandlung und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 200,- Euro, die er in 40 Raten zu je fünf Euro begleichen darf.

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar “auf dem Fuße”
folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender Tatverdacht besteht.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion