Foto: Grundsteuerbescheid, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Auch nach Ende der Abgabefrist fehlen Millionen an Grundsteuererklärungen. Die Quote der eingegangenen Erklärungen nach Fristende liegt bei 74,54 Prozent, wie das Bundesfinanzministerium laut Bericht des „Handelsblatts“ (Donnerstagausgabe) mitteilte.
Über die elektronische Steuer-Plattform Elster sind bis zum 31. Januar bundesweit 64,72 Prozent aller erwarteten Steuererklärungen übermittelt worden, zudem sind bundesweit geschätzt etwa 9,82 Prozent aller erwarteten Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen, so das Ministerium. Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Grundsteuer. Fast 36 Millionen Grundstücke und Immobilien müssen neu bewertet werden. Wegen des schleppenden Rücklaufs hatten die Finanzminister der Bundesländer die Abgabefrist im Vorjahr bereits um drei Monate verlängert.
Statt bis zum 31. Oktober 2022 hatten Steuerzahler nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärung zu übermitteln. Bayern verlängerte als einziges Bundesland am Dienstag kurzfristig die Frist nochmals um drei Monate. In Hessen bekommen bis Ostern säumige Eigentürmer ein Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Das sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem Radiosender HR-Info.
Die Frist zur regulären Abgabe der Daten werde Hessen, im Gegensatz zu Bayern, nicht verlängern. Wer auch weiterhin keine Angaben einreiche, müsse damit rechnen, dass das Finanzamt den betreffenden Grundstückswert schätze. Auch in Hessen hatten 76 Prozent aller Grundstückseigner bis zum Fristablauf am Dienstagabend ihre Grundsteuererklärung abgegeben, ähnlich dem Bundesdurchschnitt, in Bayern waren es rund 70 Prozent. Boddenberg versprach, dass keine verdeckten Steuererhöhungen geplant seien.
„Für den einzelnen Bürger werden sich zwar Veränderungen nach unten oder oben ergeben. Wir haben es aber so gestaltet, dass die Ausschläge nicht allzu groß werden.“ Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt hätten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten ermittelt.