Ein 25-Jähriger wurde wegen Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens in einer Jugendeinrichtung in Wunsiedel angeklagt, während der anschließende Tod des Mädchens auf einen elfjährigen Jungen zurückgeführt wird, der jedoch aufgrund seines Alters strafunmündig ist.
Anklage und Hintergrund
Ein 25-jähriger Mann wurde am 25. August wegen Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens in einer Jugendeinrichtung in Wunsiedel, Oberfranken, angeklagt. Laut Polizei und Staatsanwaltschaft, soll der Mann jedoch nicht an dem anschließenden Tod des Mädchens beteiligt gewesen sein. Dem 25-Jährigen wird zusätzlich zu der Vergewaltigungsanklage Einbruchsdiebstahl und Brandstiftung vorgeworfen.
Der Deutsche aus dem Raum Wunsiedel soll seit Jahresanfang 2022 fünf Einbrüche in Baucontainer begangen haben, bei denen Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen und über das Internet verkauft wurden. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, einen der Container zur Spurenbeseitigung in Brand gesetzt zu haben, was zu einem Sachschaden von etwa 50.000 Euro führte.
Übergriff in Jugendeinrichtung und folgender Todesfall
In der Nacht des 4. April 2023 soll der Mann über ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinder- und Jugendheim eingedrungen sein und dort „sexuelle Handlungen mit seinen Händen“ an der zehnjährigen Bewohnerin ausgeübt haben, so die Ermittler. Spätestens hierdurch soll ein elfjähriger Junge auf den Angeklagten aufmerksam geworden sein.
Nachdem der Angeklagte die Einrichtung verlassen hatte, kam es offenbar zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Jungen und dem Mädchen, die mit dem Tod des Mädchens endete. Eine Beteiligung des Angeklagten am Todesfall konnte nicht nachgewiesen werden.
Aufgrund der Strafunmündigkeit kann gegen den elfjährigen Jungen jedoch kein Strafverfahren eingeleitet werden.
Weiteres Vorgehen
Der mutmaßliche Täter befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und hat im Rahmen der Ermittlungen die ihm vorgeworfenen Taten teilweise gestanden. Der elfjährige Junge wurde von den zuständigen Behörden in „gesicherte Obhut“ genommen.