Beim Überholen unterschätzen Autofahrer oft den geringen Abstand zum Rad. / Foto: Polizei Osnabrück
In Osnabrück wurden am Montag (24. Oktober) Schwerpunktkontrollen rund um Radfahrende von der Polizei durchgeführt. Die Beamten kontrollierten sowohl das Fehlverhalten gegenüber als auch von Radlern, um künftig Unfälle zu vermeiden. Die Polizei war unter anderem mit 10 Beamten selbst auf dem Rad unterwegs.
Darüber hinaus wurde auch ein Augenmerk auf das Abbiegeverhalten von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gelegt, die nach rechts nur bei Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, sowie auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von 1,5 Meter. Die Kontrollen erfolgten stationär und mobil – per Dienstwagen oder auch mit dem Rad.
Bei den Kontrollen wurden die Verkehrsteilnehmer auch auf die Gefahrensituationen hingewiesen, die durch das Fehlverhalten bedingt werden.
Großes Problem: Handynutzung im Verkehr
Kotrolliert wurden insgesamt 241 Radfahrer und 31 E-Scooter-Fahrer. Die Beamten stellten bei den Radlern 151, bei den Scooter-Fahrern 19 Verstöße fest. Das größte Problem (42 Mal) war die Nutzung des Handys während der Fahrt oder das Fahren auf einem Gehweg (40) beziehungsweise in der Fußgängerzone (33). Ohne Licht waren 19 Personen unterwegs und 15 Verstöße machten die Beamten bei Vorfahrtsverletzungen oder Fahren über Rotlicht fest. Ein Großteil der Radler trug bei der Kontrolle keinen Fahrradhelm und wurde von den Polizisten entsprechend sensibilisiert.
Autofahrer stoppte die Polizei 47 Mal. Dabei stellten sie 57 Verstöße fest. Auch hier war das größte Problem das Handy am Steuer (11 Mal). Sieben Fahrzeuge hatten einen zu geringen Abstand beim Überholen eines Radfahrers, ebenso viele fuhren bei Rot über die Ampel und vier Pkw hielten beziehungsweise parkten auf dem Radweg. Auch drei Lkw mussten wegen zu schnellem Abbiegen angehalten werden. Bei den Gesprächen mit Autofahrern habe sich oftmals herausgestellt, dass häufig eine falsche Einschätzung der Situation beziehungsweise des Abstandes, aber auch Unwissenheit über die gesetzlichen Vorgaben Grund für die festgestellten Verstöße waren.