German Films, die Auslandsvertretung des deutschen Films, hat bekannt gegeben, dass 18 deutsche Kurzfilme in der Rennen für die Oscar-Verleihung 2024 sind. Die Auswertung der Filme erfolgt in den Kategorien „Animated Short Film“, „Live Action Short Film“ und „Documentary Short Film“.
Oscar-Chancen für deutsche Kurzfilme
Wie German Films am Donnerstag mitteilte, seien insgesamt 18 deutsche Kurzfilme in der Auswahl für die kommende Oscar-Verleihung. Sechs der Beiträge konnten sich in der Kategorie „Animated Short Film“ qualifizieren, während sieben Filme in der Sparte „Live Action Short Film“ und fünf in der Kategorie „Documentary Short Film“ gelistet wurden.
Die Entscheidung, welche Filme letztendlich nominiert werden, trifft die Academy of Motion Picture Arts and Sciences. Die Mitglieder der zuständigen Sektionen bewerten die eingereichten Filme und am 21. Dezember werden die „Shortlists“ mit jeweils bis zu 18 Titeln veröffentlicht. Die endgültige Liste mit den fünf nominierten Titeln wird dann am 23. Januar bekannt gegeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Die Teilnahmebedingungen für Kurzfilme sind strikt. Um für den Oscar-Wettbewerb eingereicht zu werden, muss ein Kurzfilm entweder einen Hauptpreis bei einem von der Academy anerkannten internationalen Festival gewonnen haben, den Student Academy Award oder einen nationalen Filmpreis. Kurzfilme, die nicht an Hochschulen entstanden sind, können sich alternativ durch eine mindestens siebentägige kommerzielle Kinoauswertung in den USA für eine Einreichung qualifizieren.
Deutsche Beiträge im Rennen
Viele deutsche Beiträge sind bereits ausgewählt und treten im Wettbewerb an. Zu den eingereichten Live-Action-Kurzfilmen gehören „Il Compleanno di enrico“ von Francesco Sossai, „Istina“ von Tamara Deni, „Der Molchkongress“ von Matthias Sahli und Immanuel Esser sowie „Muss ja nicht sein, dass es heute ist“ von Sophia Groening. Die Oscar-Verleihung findet am 10. März 2024 statt.
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