(Symbolfoto) Zoll / Foto: Hauptzollamt Osnabrück
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Geschäftsführer einer Baufirma im Osnabrücker Raum jetzt wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Gehältern in elf Fällen sowie wegen Betruges in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Den Betrug deckte der Osnabrücker Zoll auf.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fanden bei ihren Kontrollen eindeutige Hinweise darauf, dass der Unternehmer über einen Zeitraum von insgesamt 22 Monaten mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese entweder gar nicht oder nicht in vollem Beschäftigungsumfang der Sozialversicherung zu melden. In der offiziell geführten Lohnbuchhaltung wurde der geleistete Arbeitsumfang zu niedrig angegeben und ein Teil des Arbeitsentgelts schwarz ausbezahlt.
Strohmann sollte Geschäfte führen
Um diese Ausgaben zu decken, hatte der Geschäftsmann selbst Scheinrechnungen für angebliche Fremdleistungen anderer Unternehmen ausgestellt. “Dadurch wurden Sozialversicherungs-, Sozialkassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen”, so Pressesprecher Christian Heyer. Zudem setzte der Verurteilte einen Strohmann ein, der den Betrieb formell führte, während alle unternehmerischen Entscheidungen vom Beschuldigten getroffen wurden, der das Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht leitete.