Symbolbild. Foto: Hauptzollamt Osnabrück
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Hauptzollamts Osnabrück zieht trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021. Die Beschäftigten der drei Standorte in Nordhorn, Lohne und Osnabrück leiteten im letzten Jahr 2.431 Strafverfahren (2020: 1845) und 445 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2020: 408) ein. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden in einer Gesamthöhe von mehr als 13,6 Millionen Euro auf.
Zahlreiche Branchen (z. B. das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau) waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert, so dass weiterhin eine hohe Zahl an Arbeitgeberprüfungen durchgeführt wurden.
Mehr Kontrollen als noch 2020
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück überprüften im Jahr 2021 insgesamt 939 Arbeitgeber (2020: 763). Durch die Ermittlungen der FKS wurden kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden insgesamt 2.279 Strafverfahren abgeschlossen (2020: 1.520).
Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern durchgeführt.
„Die FKS trägt durch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und sichert einen fairen Arbeitsmarkt“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen
Die FKS hat im letzten Jahr 29 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet. Zudem konnten 52 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.
Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug
Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.