Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Umfrage festgestellt, dass 120 Städte Interesse bekundet haben, eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen. Diese Initiative gewinnt an Bedeutung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer als verfassungskonform eingestuft hat.
Kommunale Initiativen zur Müllreduzierung
Die Umfrage, deren Ergebnisse vom „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ in den Dienstagausgaben veröffentlicht wurden, zeigt, dass fast 50 Städte zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollten. Nun, da die Richter bestätigt haben, dass die Tübinger Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, scheint der Weg für weitere Städte frei zu sein. Laut Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, ist die Vermüllung von Straßen, Plätzen und Parks in Städten ein alltägliches Ärgernis für die Bürger und stellt eine Belastung für die Umwelt dar.
Rechtliche Klarheit für Kommunen
Barbara Metz betonte, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts den Städten und Gemeinden nun die Möglichkeit gebe, rechtlich abgesichert Unternehmen für deren Einweg-Müll zur Verantwortung zu ziehen. „Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts haben sie endlich rechtliche Klarheit, Unternehmen für deren Einweg-Müll in die Verantwortung zu nehmen und für mehr Umweltgerechtigkeit zu sorgen“, sagte Metz. Diese rechtliche Klarheit ermutigt Städte, Maßnahmen gegen den Einwegmüll zu ergreifen.
Appell an die Bürger und Hoffnung auf bundesweite Maßnahmen
Barbara Metz rief die Bürger dazu auf, sich aktiv zu engagieren, indem sie ihre Stadt oder Gemeinde zur Einführung einer solchen Steuer motivieren. „Jede weitere kommunale Einwegverpackungssteuer wird den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, eine bundesweit einheitliche Einwegabgabe einzuführen“, erklärte Metz. Sie erwartet insbesondere von den Städten, die bereits ihr Interesse signalisiert haben, dass sie nun entsprechend handeln und lokal Verpackungssteuern einführen.
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