Auf den Tag genau seit zehn Jahren und einem Tag gibt es die HASEPOST – zumindest offiziell – an diesem 3. Dezember 2024, an dem dieser Artikel erscheint.
In einer kleinen Artikelreihe wollen wir in den kommenden Wochen auf zehn spannende Jahre für und zusammen mit unseren Leserinnen und Lesern zurückblicken.
Unser Geburtsdatum, der 2. Dezember 2014, ist übrigens tatsächlich ein bisschen willkürlich gewählt, denn die HASEPOST entstand in einem Prozess, der bis in die 1990er Jahre zurückreicht – und wenn man es ganz genau nimmt, sogar bis in die Mailbox- und BTX-Ära der 1980er Jahre. Doch zu diesen ganz frühen Anfängen wird es noch einen eigenen Artikel geben.
Ab dem 2. Dezember 2014 war der Name HASEPOST geschützt
Warum also der 2. Dezember 2014 und die goldenen „10 Jahre“, die seit ein paar Tagen unser Logo zieren?
An diesem Datum erschien die Ausgabe Nummer 1202 des Titelschutzanzeigers. Dabei handelt es sich um ein ganz besonderes Medium, das auf spezielle Weise dazu dient, sogenannte „Werktitel“ rechtssicher zu schützen, für die es ansonsten keinen urheberrechtlichen Schutz gibt.
Im Titelschutzanzeiger werden neben Zeitungs- und Zeitschriftentiteln u. a. auch Buchideen, die Namen von Onlineportalen oder Titel für das Fernsehen durch öffentliche Bekanntmachung geschützt.
Neben HASEPOST wurde bereits der Titel HASERADIO in Anspruch genommen
An diesem Dezembertag vor zehn Jahren wurde die „HASEPOST“ – zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Zusatz „100% Osnabrück“ – offiziell durch den Titelschutz abgesichert.
Neben dem in unserem Logo grafisch eingebauten “I love Osnabrück” wurde vor 10 Jahren auch der Titel für das Projekt „HASERADIO“ in Anspruch genommen, das erst jetzt, rund zehn Jahre später, so richtig in Fahrt kommt. Der Testbetrieb von HASERADIO läuft bereits, und Interessierte können schon jetzt reinhören.
Auch Neo Magazin Royale startet zuerst ohne Titelschutz
Parallel zur HASEPOST wurde in dieser Ausgabe des Titelschutzanzeigers auch das „Neo Magazin Royale“ (inzwischen ZDF Magazin Royale) durch eine beauftragte Anwaltskanzlei geschützt. Die Einschaltung einer Kanzlei ist ein übliches Verfahren, da viele Anmelder – zum Beispiel Verlage, Fernsehsender oder Produktionsfirmen – möglichst lange nicht mit ihren zu diesem Zeitpunkt noch geheimen Projekten in Verbindung gebracht werden möchten.
Bei „Neo Magazin Royale“ war es jedoch ähnlich wie bei der HASEPOST: Jan Böhmermann war bereits im Oktober 2013 erstmals unter diesem Titel auf Sendung gegangen, und der Titelschutz wurde nachträglich in Anspruch genommen. Genau wie bei der HASEPOST, die es zuvor bereits als Blog-Projekt gegeben hatte. Doch dazu mehr in einer der nächsten Folgen unseres Rückblicks.