Ein Mann aus Osnabrück bezog zu Unrecht Hartz IV. Das Amtsgericht Osnabrück hat ihn nun zu einer Geldstrafe über 1.800 Euro verurteilt.
Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassiert
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Februar 2020 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.038 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Hauptzollamt Osnabrück ermittelt
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.
Beträge müssen zurückgezahlt werden
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. „Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
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