Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Syke für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Verurteilter kassierte Bürgergeld zum Gehalt
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Von Juli 2023 bis August 2023 übte der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, welche er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.220 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Geldstrafe und Zurückzahlung
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte. Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.