Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker übt scharfe Kritik an der geplanten Reform der Nachrichtendienste. Heimliche Eingriffe des Verfassungsschutzes seien mit einer rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar, so der Experte. Jan-Hendrik Dietrich sieht dagegen einen eng begrenzten Anwendungsbereich und fordert mehr Kontrolle.
Kritik an geheimen Eingriffen des Verfassungsschutzes
Matthias Bäcker, Rechtswissenschaftler an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, sagte der "Rheinischen Post": "Der dickste Hund dabei ist, dass der Verfassungsschutz auch im Inland geheim operativ tätig werden darf." Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten für den Verfassungsschutz könne man "unbegrenzt weit auslegen – vom Zugriff auf physische Sachen über Informationen bis hin zu sozialen Beziehungen", so Bäcker, der als Sachverständiger im Bundestag angehört wurde.
"Heimliche Eingriffe in Eigentum oder Verhaltensfreiheit – das ist etwas, was Rechtsstaaten nicht tun sollten. Das lässt sich mit einer rechtsstaatlichen Ordnung ganz klar nicht vereinbaren. Das würde aus meiner Sicht auch Karlsruhe so bestätigen", so Bäcker. Wohlgemerkt sollten diese Eingriffe "schon bei vagen Bedrohungslagen" möglich werden, eine konkrete Tat sei "noch weit entfernt", so der Rechtswissenschaftler.
Differenzierte Bewertung der Schutzmaßnahmen
Laut dem Rechtswissenschaftler Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, der ebenfalls als Sachverständiger im Bundestag angehört wurde, werden die sogenannten Schutzmaßnahmen, zu denen der Verfassungsschutz ermächtigt werden soll, dagegen "in populistischer Weise als Instrumente einer `Geheimpolizei`", kritisiert. "Wer genauer hinschaut, sieht, dass der Anwendungsbereich sehr klein ist und hohe gesetzliche Anforderungen die Maßnahme einhegen", sagte Dietrich der "Rheinischen Post".
"Die Nachrichtendienste sollten mit Blick auf die Vielzahl der Bedrohungen moderne Befugnisse erhalten, damit sich der deutsche Staat seine Handlungsfähigkeit sichert", so Dietrich weiter. "Gleichzeitig muss allerdings die unabhängige Kontrolle der Behörden gestärkt werden. Hier hat der Regierungsentwurf noch Optimierungspotential."