Untreue-Vorwürfe: Prozessbeginn am 10. November mit 56 Terminen
Die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, muss sich wegen Untreue-Vorwürfen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen, wie mehrere Medien berichten. Der Prozess soll am 10. November beginnen und zunächst 56 Verhandlungstage bis Ende Juni 2027 umfassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Neben Schlesinger sind drei weitere ehemalige Führungskräfte des Senders angeklagt, darunter der frühere Verwaltungsdirektor und die ehemalige juristische Direktorin.
933.500 Euro unrechtmäßige Zahlungen beim RBB
Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben, unter anderem durch unzulässige variable Vergütungen, unberechtigte Zulagen und die Erstattung privater Kosten. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sie hätten „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt“. Laut der Anklage flossen allein zwischen April 2019 und Juli 2022 rund 933.500 Euro an variablen Vergütungen an die angeklagten Personen, wobei Schlesinger mit etwa 223.700 Euro die größte Summe erhielt. Ein sachlicher Grund für diese Zahlungen sei nicht erkennbar, heißt es in der Anklageschrift.
Schlesinger bestreitet Vorwürfe vehement
Die Vorwürfe umfassen zudem unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der ARD-Geschäftsführung sowie unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen. Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Ihr Anwalt Oliver Sahan betonte, sie habe alle Entscheidungen „ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet“ und die Vorwürfe würden „vollumfänglich entkräftet“ werden, wie der Focus berichtet. Der RBB-Skandal war 2022 durch Berichte über Vetternwirtschaft und Verschwendung aufgedeckt worden. Damals ging es unter anderem um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Dienstwagen mit Massagesitzen und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk unter Druck
Der Skandal löste eine Debatte über die Kontrolle und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Parallel zum Strafverfahren streiten Schlesinger und der RBB in einem Zivilverfahren um gegenseitige Forderungen von insgesamt 1,78 Millionen Euro. Nach einem Urteil im Juli 2025, das beiden Seiten Teilerfolge brachte, legten beide Berufung ein. Ein Urteil des Kammergerichts Berlin wird im Frühjahr 2027 erwartet.