Die Bundesregierung plant einen Preisdeckel für Benzin und Diesel, der erst bei starken Preisanstiegen greifen soll. Der Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht zahlreiche Ausnahmen vor – darunter regionale Spielräume und eine mögliche Aussetzung bei Versorgungsengpässen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, gilt aber zunächst nur für drei Monate.
Deckel greift nur bei starkem Preisanstieg
Laut einem Bericht des "Handelsblatt" hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Entwurf für einen bundesweiten Preisdeckel auf Kraftstoffe vorgelegt. Der Deckel soll jedoch nicht automatisch wirken. Erst wenn Benzin und Diesel in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils mehr als fünf Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Preisanstieg der übrigen EU-Staaten liegen, kann die Bundesregierung die Regelung aktivieren.
Die Versorgung mit Kraftstoffen müsse dabei jederzeit sichergestellt bleiben, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Eine konkrete Entlastung in Cent für Verbraucher wird nicht zugesagt. Stattdessen behalten sich Bund und Länder vor, den Deckel auszusetzen, falls Engpässe drohen.
Regionale Abweichungen möglich
Die Länder erhalten im Entwurf weitreichende Spielräume: Sie dürfen vom bundesweiten Höchstpreis abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten. Dies gilt auch für einzelne Landkreise oder kleinere Gebiete. Damit soll flexibel auf regionale Unterschiede reagiert werden können.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die rechtliche Grundlage soll jedoch vorerst nur für drei Monate gelten. Der Entwurf befindet sich derzeit in der "Frühkoordinierung" innerhalb der Bundesregierung, wie das "Handelsblatts" berichtet.