Der Passauer Rechtsprofessor Kai von Lewinski hält eine einfache Korrektur des fehlerhaften Tabaksteuergesetzes durch das Bundesfinanzministerium für unzulässig. Nach seiner Einschätzung ist ein neues Gesetz nötig. Er zweifelt an der Eindeutigkeit einer Berichtigung.
Kritik an Übergangsregelungen
"Das jetzige Tabaksteueränderungsgesetz ist so wohl politisch nicht gewollt gewesen. Es ist aber zunächst einmal gültig in der Gestalt, in der es beschlossen worden ist", sagte von Lewinski der "Bild am Sonntag".
Zuvor hatte er auf LinkedIn erklärt, für eine Berichtigung müsste nicht nur offensichtlich sein, dass etwas falsch ist. Es müsste auch eindeutig sein, wie es richtig heißen sollte. Daran bestehe Zweifel: Wenn das gesamte Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollte, stelle sich die Frage, warum der Gesetzestext Übergangsregelungen für 2026 enthält.
Mögliche Klagen vor Verfassungsgericht
Andere Verfassungsorgane wie Fraktionen oder einzelne Abgeordnete könnten über ein Organstreitverfahren vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte Lewinski der "Bild am Sonntag".
Auch die Tabakindustrie oder Raucher selbst könnten Verfassungsbeschwerde einlegen. "Der saubere Weg ist ein Reparaturgesetz – einen dreckigen Aschenbecher leert man ja auch aus", so der Rechtsprofessor.