Erst war es nur eine Liste mit 112 Städten, auf der Osnabrück und eine Demo auf dem Domhof verzeichnet war, dann aber sah es so aus, als ob Osnabrück von den für Halloween geplanten Gen-Z-Jugendprotesten verschont bleiben würde. Bis kurz vor Ablauf der Anmeldefrist lagen weder Stadt noch Innenministerium Hinweise auf eine entsprechende Demo in der Hasestadt vor – und auch in den Sozialen Medien verschwand Osnabrück von den dort weiter kursierenden Listen mit Städten, in denen nach französischem Vorbild demonstriert werden soll.
Nun steht jedoch fest: Am Samstag, 31. Oktober, wird es in Osnabrück eine Jugendkundgebung geben. Wie die Stadt Osnabrück am Mittwoch (28. Oktober) auf Anfrage der HASEPOST bestätigte, wurde eine entsprechende Versammlung auf dem Ledenhof angemeldet. Erwartet werden bis zu 100 Teilnehmer. Der Termin fällt mit bundesweiten Protestaufrufen unter dem Schlagwort „Gen Z regelt“ und dem Halloween-Feiertag zusammen.
Demo-Anmelderin ist Oberstufenschülerin eines Osnabrücker Gymnasiums
Nach Angaben von Stadtsprecher Simon Vonstein steht die angemeldete Veranstaltung unter dem Motto „Friedliche Jugendkundgebung – Austausch über unsere Zukunft und unser Leben in Osnabrück“. Die Kundgebung soll von 14 bis 16 Uhr auf dem Ledenhof stattfinden. Angemeldet wurde sie für 20 bis 100 Teilnehmer.
Bei der Anmelderin handelt es sich nach Recherchen der HASEPOST um eine Oberstufenschülerin eines Osnabrücker Gymnasiums. Ob die Kundgebung unmittelbar mit der bundesweiten Initiative „Gen Z regelt“ in Verbindung steht oder unabhängig davon organisiert wird, ist bislang nicht bestätigt.
Bundesweite Protestaufrufe unter dem Motto „Gen Z regelt“
Für den 31. Oktober kursieren bundesweit Aufrufe zu Protesten unter dem Schlagwort „Gen Z regelt“. Da die Demonstrationen ausgerechnet auf Halloween fallen, wird teilweise dazu aufgerufen, kostümiert zu erscheinen. Damit stellt sich allerdings eine rechtliche Frage: Wo endet die erlaubte Verkleidung und wo beginnt eine verbotene Vermummung?
Die HASEPOST hat beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres nachgefragt, wie Polizei und Versammlungsbehörden mit Masken und Kostümen umgehen und welche Erkenntnisse über mögliche Demonstrationen in Osnabrück vorliegen.
Innenministerium hatte zunächst keine Erkenntnisse zu Osnabrück
Das Innenministerium erklärte gegenüber der HASEPOST: „Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung liegen nach derzeitigem Stand keine Erkenntnisse über geplante Proteste, angemeldete Versammlungen oder entsprechende Mobilisierungsaufrufe im Zusammenhang mit der Initiative ‚Gen Z regelt‘ im Bereich der Stadt Osnabrück vor.“
Bekannt sei lediglich ein unspezifischer Social-Media-Beitrag, der neben einer Vielzahl von Städten bundesweit auch ein mögliches Demonstrationsgeschehen in Osnabrück erwähne und in der lokalen Presse aufgegriffen werde. „Unabhängig davon beobachten die Sicherheitsbehörden die Lage fortlaufend und bewerten diese fortwährend“, teilte das Ministerium mit.
Mit der aktuellen Auskunft der Stadt Osnabrück liegt nun zumindest die Bestätigung vor, dass am Samstag tatsächlich eine Jugendkundgebung stattfinden soll. Ob diese den bundesweiten Protestaufrufen zuzurechnen ist, bleibt offen.
Halloween-Kostüme und das gesetzliche Vermummungsverbot
Unabhängig vom konkreten Anlass einer Versammlung gelten in Niedersachsen gesetzliche Grenzen für das Tragen von Masken und Verkleidungen.
„Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) ist es verboten, an einer Versammlung in einer Aufmachung teilzunehmen, die zur Verhinderung der Feststellung der Identität geeignet und bestimmt ist“, teilte Maximilian Felmberg von der Pressestelle des Innenministeriums am Mittwoch auf Anfrage der HASEPOST mit. „Das Gleiche gilt für den Weg zu einer Versammlung, auf dem man außerdem auch keine Gegenstände mitführen darf, die zur Verhinderung der Feststellung der Identität geeignet und bestimmt sind (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 NVersG).“
Gegen vermummte Demonstranten hat es die Polizei in Niedersachsen nicht leicht
Wie schwierig speziell die Rechtslage in Niedersachsen für die Polizeibeamten vor Ort ist, hat unsere Redaktion bereits im Zusammenhang mit der Vermummung am Rande einer Demonstration gegen die AfD dargestellt.
Ein generelles Verbot von Halloween-Kostümen ergibt sich aus den Ausführungen des Innenministeriums nicht. Entscheidend ist insbesondere, ob eine Aufmachung dazu bestimmt ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. „In der Praxis wird in einer Versammlungslage im konkreten Einzelfall unter Würdigung der Gesamtumstände entschieden, wie mit einer zur Verhinderung der Identitätsfeststellung geeigneten Aufmachung umgegangen wird“, so Felmberg. „Insbesondere für komplexe Einsatzlagen lassen sich im Vorhinein keine Vorfestlegungen treffen.“
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