Die Häuser und Gärten im Musikerviertel am Westerberg in Osnabrück sollen besser vor größeren baulichen Veränderungen geschützt werden. Der Osnabrücker Rat hat auf Vorschlag von Stadtbaurat Thimo Weitemeier die Aufstellung einer Erhaltungssatzung beschlossen. Die Grünen begrüßen den Schritt ausdrücklich.
Schutz vor Abriss und überdimensionierter Bebauung
Die Satzung betrifft das Gebiet rund um die Händel-, Schubert- und Beethovenstraße sowie Teile des Lieneschwegs und der Mozart- und Richard-Wagner-Straße. Künftig stehen dort unter anderem Abriss, Neubau, bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen unter einem Genehmigungsvorbehalt der Stadt.
Hintergrund sind unter anderem Pläne des Heimstättenvereins für Häuser an der Händelstraße. Dort waren Abrisse und der Bau größerer Wohnkomplexe mit Parkplätzen vorgesehen. Dagegen hatten Anwohner protestiert.
„Wir haben uns im Juni ein Bild von der Situation gemacht und mit zahlreichen Anwohnenden gesprochen. Dabei wurde für uns recht schnell klar, dass wir die Gebäude mit ihren lebendigen Gärten erhalten müssen“, erklärt Christiane Balks-Lehmann, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, für die Grünen.
Grüne sehen historische und ökologische Bedeutung
Eine Sanierung der bestehenden Gebäude sei aus Sicht der Grünen der richtige Weg. Dabei gehe es nicht nur um die Geschichte und den städtebaulichen Charakter des Musikerviertels. Auch ökologische und soziale Aspekte spielten eine wichtige Rolle.
Das Viertel liegt am Grünen Finger Westerberg. Die dortigen Freiflächen sollten erhalten bleiben und nicht durch größere Gebäude und zusätzliche Parkplätze versiegelt werden, so Balks-Lehmann. Zugleich sei das Quartier durch eine engagierte Nachbarschaft geprägt. „Es besteht Anlass davon auszugehen, dass das Musikerviertel weiter zusammenwachsen wird“, sagt sie.
Bezahlbarer Wohnraum soll erhalten bleiben
Nun hoffen die Grünen auf eine gemeinsame Lösung von Stadt und Heimstättenverein für die Sanierung der Häuser an der Händelstraße. Auch die Frage einer möglichen Nachverdichtung solle ergebnisoffen diskutiert werden. Dabei müsse nach Ansicht der Ratsfraktion sichergestellt werden, dass im Viertel weiterhin bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.
Was die Erhaltungssatzung bewirkt
Die neue Satzung bedeutet nicht, dass sämtliche Veränderungen im Musikerviertel grundsätzlich verboten sind. Sie schafft zunächst einen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte bauliche Vorhaben. Ob ein Projekt genehmigt werden kann, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Eine Genehmigung kann versagt werden, wenn ein Gebäude allein oder im Zusammenspiel mit anderen Bauten das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder aus städtebaulichen Gründen – insbesondere wegen seiner geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung – erhaltenswert ist. Bei Neubauten ist eine Versagung möglich, wenn dadurch die städtebauliche Gestalt des Gebiets beeinträchtigt würde.
Sollte die Stadt eine Genehmigung verweigern, können betroffene Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme ihres Grundstücks durch die Stadt verlangen. Dafür müssen sie nachweisen, dass die Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist.
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