Die Bundesländer wollen die Finanzierung islamistischer Strukturen in Deutschland konsequenter bekämpfen. Geplant sind unter anderem ein neuer Straftatbestand für Spendensammler und erleichterte Abschöpfung von Geldern für terroristische Vereinigungen.
Neue Straftatbestände und Offenlegungspflichten
Wie die "Rheinische Post” unter Berufung auf ein Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz berichtet, soll ein neuer Straftatbestand für Spendensammler eingeführt werden. Zudem sollen Spendengelder für terroristische Vereinigungen leichter abgeschöpft werden. Ausländische finanzielle Zuwendungen an Ausländervereine ab 10.000 Euro sollen künftig offengelegt werden müssen.
Verschärfte Strafen und Abschieberegeln
Die Länder streben eine deutliche Verschärfung der Strafen für Mitgliedschaft in oder Unterstützung von terroristischen und verbotenen Vereinigungen an. Für besonders schwerwiegende Fälle soll eine deutlich höhere Mindestfreiheitsstrafe gelten. Bei ausländischen Gefährdern soll die unverzügliche Abschiebung zur Regel werden, auch direkt im Anschluss an eine Strafhaft.
Überdies müsse geprüft werden, "ob und unter welchen Voraussetzungen das Staatsangehörigkeitsgesetz um einen Verlusttatbestand für Mehrstaater erweitert werden kann, die wegen besonders schwerer terroristischer Straftaten rechtskräftig im Inland verurteilt wurden". Auch seien "die Möglichkeiten zur Rücknahme rechtswidrig erlangter Einbürgerungen konsequent auszuschöpfen", fordern die Länder.