Seit 2024 dürfen Krankenkassen Versichertendaten auswerten, um auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Doch von 1,5 Millionen angesprochenen Personen folgten bislang weniger als elf Prozent den Empfehlungen. Die Zahlen sind vorläufig, da Abrechnungsdaten verzögert eintreffen.
Datenauswertung soll Versorgung verbessern
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ermöglicht es Krankenkassen seit März 2024, Abrechnungs- und Versichertendaten gezielt zu analysieren. Ziel ist es, bislang unerkannte Erkrankungen oder Risiken wie Krebserkrankungen, Arzneimittelgefahren oder fehlende Schutzimpfungen zu identifizieren. Betroffene Versicherte erhalten daraufhin Hinweise auf passende Untersuchungen oder Versorgungsangebote.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärte: “Die aktive Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten kann und soll ganz konkret zu einer besseren Versorgung beitragen”. Frühzeitige Warnungen könnten helfen, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen oder Verschlechterungen zu verhindern.
Beispiele für gezielte Ansprachen
Ein Schwerpunkt lag auf der Brustkrebsvorsorge. Frauen zwischen 52 und 75 Jahren mit familiärer Vorbelastung, die keine Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen hatten, wurden kontaktiert. Auch Versicherte mit Schwangerschaftsdiabetes ohne dokumentierte Blutzuckernachsorge erhielten Hinweise auf ihr erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes.
Besonders häufig wiesen die Kassen auf fehlende Schutzimpfungen hin. Rund 1,3 Millionen Versicherte wurden angesprochen, mindestens acht Prozent folgten der Empfehlung. Betroffen waren unter anderem Kinder und Jugendliche mit unvollständigem HPV-Impfschutz, da die Impfung vor bestimmten Krebserkrankungen schützen kann.
Noch viele Kassen nutzen die Möglichkeiten nicht
Trotz der neuen Regelungen hatten bis Ende 2025 erst 15 von 94 Krankenkassen entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Diese Kassen vertreten jedoch rund 64 Prozent der gesetzlich Versicherten. Viele andere Kassen begründeten ihre Zurückhaltung mit Personalmangel, finanziellen Engpässen und rechtlichen Unsicherheiten.
Die Auswertung der Daten ist freiwillig. Versicherte können der Nutzung widersprechen, was bislang rund 17.600 Personen taten. Das entspricht weniger als 0,4 Promille der Betroffenen. Aufgrund verzögerter Abrechnungsdaten bleibt unklar, ob empfohlene Leistungen tatsächlich wegen der Kassenhinweise in Anspruch genommen wurden.