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Hinterbliebenen-Sprecherin fordert Terror-Einstufung für Magdeburg-Anschlag

Die Sprecherin der Hinterbliebenen des Breitscheidplatz-Attentats, Astrid Passin, hat gefordert, dass der kürzlich verübte Anschlag in Magdeburg als Terroranschlag eingestuft werden sollte. Ihrer Meinung nach solle der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehmen, um den Opfern eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten.

Forderung nach Einstufung als Terroranschlag

Astrid Passin, Sprecherin der Hinterbliebenen des Attentats vom Berliner Breitscheidplatz, betonte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Notwendigkeit, den Magdeburger Anschlag als Terroranschlag zu klassifizieren. Sie hinterfragte, warum der Angriff als nicht politisch motiviert angesehen werde. Passin hob hervor, dass eine solche Einstufung bedeutend für die Opfer und Hinterbliebenen sei und zur Anpassung der Entschädigungen führen müsse.

Entschädigungsregelung bei Terroranschlägen

Passin erklärte, dass bei den Breitscheidplatz-Opfern die Entschädigung nachträglich erhöht worden sei. Für Betroffene ersten Grades sei der Betrag von zunächst 10.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben worden, während sich die Summe für Betroffene zweiten Grades von 5.000 Euro auf 15.000 Euro erhöhte. Sie verdeutlichte damit die materielle Bedeutung der Einstufung eines Anschlags als Terrorakt.

Kritik an Sicherheitsbehörden

Darüber hinaus äußerte Passin Kritik an den Sicherheitsbehörden. Sie zog Parallelen zum Fall des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri, zu dem es laut ihrer Aussage ebenfalls „extrem viele Hinweise“ gegeben habe. „Trotzdem hat man den Täter nicht außer Gefecht gesetzt. Das wiederholt sich jetzt alles“, sagte Passin. Ihre Äußerungen verdeutlichen die Enttäuschung über die Arbeit der Sicherheitsbehörden und die Befürchtung, dass sich Geschichte wiederholen könnte.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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