Zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Anschlagsplänen verurteilt
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die im Auftrag des Irans jüdische und proisraelische Ziele in Deutschland ausgespäht haben sollen. Wie die Berliner Zeitung berichtet, erhielt der 54-jährige Hauptangeklagte, ein dänischer Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln, eine Strafe von achteinhalb Jahren. Sein 43-jähriger Komplize wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide lebten in Dänemark und wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgenommen: Ali S. im Juni 2025, Tawab M. im November 2025. Anschließend kamen sie in Deutschland in Untersuchungshaft.
Iranische Agenten planten antisemitische Anschläge
Nach Überzeugung des Gerichts bereiteten die beiden im Auftrag der iranischen Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden, antisemitische Anschläge vor. Im Visier hatten sie unter anderem den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Zudem ging es um einen geplanten Brandanschlag auf koschere Lebensmittelhändler in Berlin. Die Bundesanwaltschaft sah in den Handlungen der Männer geheimdienstliche Agententätigkeit im Auftrag Teherans. Der 54-Jährige soll mehrfach in den Iran gereist sein, um Aufträge entgegenzunehmen.
Spionage und Mordpläne gegen jüdische Repräsentanten
Laut Anklage hatte Ali S. bereits Anfang 2025 damit begonnen, Informationen über Schuster und Beck zu sammeln. Im Frühjahr desselben Jahres spähte er in Berlin mehrere Orte aus und suchte nach Komplizen. Spätestens im Mai 2025 nahm er Kontakt zu Tawab M. auf, der sich bereit erklärte, einem unbekannten Dritten eine Waffe zu verschaffen und ihn zu einem Mordanschlag auf Beck zu bewegen. Gegen Tawab M. lautete der Vorwurf auf versuchte Beteiligung an einem Mord.
Gericht verurteilt Agententätigkeit für den Iran
Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert, doch das Gericht folgte den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach nach den Festnahmen von einer Zusammenarbeit mit mehreren ausländischen Nachrichtendiensten, die den entscheidenden Hinweis geliefert hätten. Beck wollte dem Prozess als Nebenkläger beitreten, was das Gericht jedoch ablehnte, da es noch keinen Anschlagsversuch gegeben habe.