Wirtschaftsweise Veronika Grimm schlägt vor, den Leistungszuschlag für stationäre Pflege und den Entlastungsbetrag abzuschaffen. Beide Posten machten 2025 rund 15 Prozent der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung aus.
Fokussierung und Anpassung der Pflegegrade
"Zwei wenig zielgenaue Leistungen sollten abgeschafft werden: der Leistungszuschlag zur stationären Pflege und der Entlastungsbetrag", sagte Grimm der "Rheinischen Post". "Auf beide entfielen 2025 zusammen rund 15 Prozent der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung (SPV)."
Die Leistungen müssten "stärker fokussiert werden", um die Ausgaben zu begrenzen, sagte das Mitglied des Wirtschafts-Sachverständigenrats. Die Schwellenwerte für die Einstufung in Pflegegrade sollten auf die ursprünglich fachlich empfohlenen Werte angehoben werden. Dadurch würden weniger Personen als pflegebedürftig eingestuft und die durchschnittlichen Pflegegrade sinken.
Kapitalgedeckter Vorsorgefonds für Geburtskohorten
Mittelfristig müsse der bestehende Pflegevorsorgefonds durch einen neuen Pflegevorsorgefonds II ergänzt werden, in den einzelne Geburtskohorten Zusatzbeiträge einzahlen. Diese würden kapitalgedeckt angelegt werden und später zur Finanzierung der Pflegeleistungen gerade dieser Kohorten dienen, sagte Grimm.