Bundesumweltminister Schneider gibt Entwarnung für Kaufinteressenten.
Die Nachfrage nach der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos übertrifft die Erwartungen der Bundesregierung. Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurden von Mai bis Oktober 2026 bereits 100.000 Anträge bewilligt. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte, dass die Prämie vor allem Haushalten mit geringem Einkommen zugutekommt: Die Hälfte der Antragsteller hatte ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 45.000 Euro, drei Viertel verdienten maximal 60.000 Euro. Die soziale Staffelung der Förderung wirke damit wie geplant, so Schneider. Für die Prämie stehen insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, die laut Minister für etwa 800.000 Fahrzeuge reichen sollen. Ursprünglich war eine Laufzeit bis 2029 vorgesehen, doch Schneider rechnet damit, dass die Mittel bereits vor diesem Zeitpunkt ausgeschöpft sein werden. Ob es danach eine Nachfolgeförderung geben wird, ist noch unklar.
Fördermittel 2027 gesichert und stabil
Gleichzeitig gibt der Minister Entwarnung für das kommende Jahr. Wie IT Boltwise berichtet, sieht Schneider die Fördermittel auch 2027 als gesichert an. Kaufinteressenten, die die Voraussetzungen erfüllen, müssten sich keine Sorgen machen, dass die Finanzierung vorzeitig endet. Sobald sich ein voraussichtlicher Ausschöpfungszeitpunkt abzeichne, wolle das Ministerium frühzeitig informieren, um Planungssicherheit zu schaffen. Schneider betonte zudem, dass kurzfristige Änderungen am Förderprogramm derzeit nicht geplant seien. Allerdings kündigte er die Einführung europäischer Wertschöpfungskriterien als nächsten Schritt an, sobald die Bundesregierung entsprechende Regelungen erarbeitet hat.
Einkommensgrenzen für Prämien klar geregelt
Die Einkommensgrenzen für die Förderung sind klar definiert: Privatpersonen können die Prämie beantragen, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen 80.000 Euro nicht übersteigt. Für Familien mit bis zu zwei Kindern unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro, bei zwei oder mehr Kindern auf bis zu 90.000 Euro. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen aus den zwei neuesten Steuerbescheiden, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Verheirateten oder Paaren in eheähnlicher Gemeinschaft zählt das gemeinsame Einkommen.
Förderfähige E-Autos ab 2026 festgelegt
Förderfähig sind reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, E-Autos mit Range-Extender sowie Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Für Range-Extender und Plug-in-Hybride gelten zusätzliche Klimaschutz-Vorgaben, und sie müssen spätestens bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden. Die Förderung kann sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrzeuge beantragt werden, wobei das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf den Halter zugelassen bleiben muss.