Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio hält das geplante Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig. Auf kommunaler Ebene sei dies möglich, auf Landesebene im Staatsbereich Bund und Länder jedoch nicht.
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Landesebene
Di Fabio begründete seine Position am Donnerstag im Gespräch mit dem TV-Sender “Welt”. Hier wähle “das deutsche Volk” beziehungsweise die “Teilvölker” in den Ländern. Und dazu müsse man Deutscher sein, “also einen deutschen Pass haben”.
Das Sondierungspapier von Rot-Rot-Grün sieht vor, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene zu gewähren.