Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), verlangt eine Bündelung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium. Aktuell gibt es keine zentrale Instanz für die Abwehr von Drohnenangriffen auf zivile Infrastruktur.
Aktuelle Zuständigkeiten und Lücken
„Die bisher vorliegenden Erkenntnisse bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden“, sagte Röwekamp dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). Ein großes Schadenereignis sei nur durch Zufall und die Umsicht eines Busfahrers verhindert worden.
Röwekamp betont, eine zentrale Zuständigkeit statt der vielen föderalen Luftsicherheitsbehörden sei nötig. Zudem brauche es eine materielle Ausrüstung, die der Vielseitigkeit der Bedrohung gewachsen sei. Die Zuständigkeit sollte seiner Meinung nach beim Bundesinnenministerium oder der Bundespolizei liegen.
Für die Drohnenabwehr an Flughäfen ist die Bundespolizei zuständig. Daneben existiert seit Ende letzten Jahres das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern. Die Bundeswehr soll eingreifen, wenn alle anderen Institutionen technisch überfordert sind. Eine zentrale Zuständigkeit gibt es derzeit nicht.