Der ehemalige Justizminister und FDP-Politiker Marco Buschmann drängt die Bundesregierung, zügig ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen vorzulegen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuvor die verfassungsrechtlichen Hürden betont. Buschmann sieht die Berliner Pläne von Linken, Grünen und SPD als verfassungswidrig.
Forderung nach schnellem Gesetzgebungsverfahren
Der frühere Justizminister und FDP-Politiker Marco Buschmann hat die Bundesregierung aufgefordert, schnell ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnungen vorzulegen. "Die Bundesregierung sollte das längst versprochene Gesetz dazu möglichst schnell vorlegen", sagte er dem Nachrichtenportal "T-Online". "Wenn man eine Handvoll Beamte prioritär damit beauftragt, ein rechtssicheres Gesetz zu konzipieren, dann kann man das auch in ein paar Monaten bewerkstelligen."
Verfassungsrechtliche Bedenken
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuvor die Hoffnungen auf ein bald vorliegendes Gesetz gedämpft und erklärt, das Vorhaben sei verfassungsrechtlich "nicht trivial". Buschmann räumte ein, dass die Verfassungslage sorgfältig geprüft werden müsse. "Das Grundgesetz sagt aber ausdrücklich, dass der Bundesgesetzgeber auf dem Feld der Vergesellschaftung Regelungen treffen kann." Dazu gehöre aus seiner Sicht auch, "die Vergesellschaftung von Wohnraum untersagen zu können".
Kritik an Berliner Vergesellschaftungsplänen
Buschmann hält die Vergesellschaftungspläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin für verfassungswidrig. Ein Grund sei, dass die geplanten Entschädigungen zu niedrig seien. "Zahlt man aber nicht einmal die Hälfte des Marktpreises, ist das keine Entschädigung, wie sie das Grundgesetz vorsieht". "Dafür muss man kein Jurist sein. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand."
Zudem verstießen die Pläne seiner Meinung nach gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, der gleiche Sachverhalte nicht willkürlich unterschiedlich behandelt werden dürfen. "Linke, SPD und Grüne sagen, sie wollen nur den Bestand großer Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Was groß meint, ist aber permanent etwas anderes", So heiße es erst, es treffe Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen, dann sei von mehr als 10.000 Wohnungen die Rede. "Es liegt der Verdacht nahe, dass das eine völlig willkürlich gezogene Grenze ist".