Ab diesem Donnerstag gilt in Deutschland ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Regelung, während die Wohnungslosenhilfe vor negativen Folgen für Betroffene warnt.
Polizei sieht Notwendigkeit und positive Effekte
Andreas Roßkopf, GdP-Vorsitzender für den Bereich Bundespolizei, hält das Verbot für „absolut notwendig“. Nicht wenige Menschen trinken an Bahnhöfen Alkohol, oft kombiniert mit Drogenkonsum. Das steigere die Gewaltbereitschaft und Aggressivität deutlich, so Roßkopf gegenüber der „Rheinischen Post“.
An Standorten mit bestehenden Verboten habe die Aggressivität bereits nachgelassen. Roßkopf plädiert daher für weitere Verschärfungen, etwa ein Verkaufsverbot in Bahnhofsgeschäften ab dem späten Abend. Grundsätzliche Einschränkungen von Alkoholverkauf und -konsum könnten Gewaltkriminalität und Aggressivität eindämmen.
Wohnungslosenhilfe warnt vor Folgen für Betroffene
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisiert die Regelung. Eine Sprecherin betont gegenüber der „Rheinischen Post“, man dürfe nicht übersehen, was ein bundesweites Alkoholverbot für wohnungslose Menschen mit Suchterkrankungen bedeutet.
Bahnhöfe seien für diese Gruppe oft witterungsgeschützte und relativ sichere Aufenthaltsorte. Fielen diese weg, würden Betroffene in abgelegene, weniger geschützte Bereiche abgedrängt, die für aufsuchende Soziale Arbeit schwerer zugänglich sind. Ein Verbot behandle keine Suchterkrankung und beseitige keine Ursachen von Wohnungslosigkeit.
Forderung nach sozialpolitischen Alternativen
Statt Verbote zu verschärfen, brauche es sozial- und wohnungspolitische Lösungen, so die Sprecherin. Dazu zählten niedrigschwellige Suchthilfe und Gesundheitsversorgung direkt vor Ort, Streetwork sowie bundesweit mehr Anlaufstellen.