Patienten sollen künftig zielgenauer durch das Gesundheitssystem geleitet werden.
Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung beschlossen, um Patienten künftig zielgenauer durch das Gesundheitssystem zu steuern. Wie die Tagesschau berichtet, sollen damit überlastete Notaufnahmen entlastet werden, die im vergangenen Jahr mit rund 13 Millionen ambulanten Notfällen einen Rekordwert verzeichneten. Ein zentraler Baustein ist die bessere Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116 117, um Anrufer anhand einer Ersteinschätzung in die passende Versorgungsebene zu vermitteln. Die Rufnummer 116 117 wird dabei in einen Terminservice und eine Akutleitstelle unterteilt, die rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste anbietet. Für lebensbedrohliche Notfälle bleibt die 112 weiterhin direkt erreichbar, wie t-online.de erklärt.
Krankenhäuser erhalten Notfallwegweiser-System
Ein weiterer Kernpunkt der Reform sind integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen nach einer Ersteinschätzung entschieden wird, ob Patienten in die Notaufnahme, eine Notdienstpraxis oder eine andere Versorgungsebene vermittelt werden. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem „Notfallwegweiser für Patienten“, der sicherstellen soll, dass Notaufnahmen sich auf echte Notfälle konzentrieren können. Rettungsdienste sollen künftig nicht mehr automatisch alle Patienten in eine Klinik transportieren, sondern sie bei Bedarf auch vor Ort behandeln oder in eine Notfallpraxis bringen, wie der NDR berichtet.
Rettungsdienste warnen vor Finanzierungslücken
Kritik kommt von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), das Nachbesserungen fordert. DRK-Generalsekretär Christian Reuter warnte, dass die Reform ohne ausreichende Finanzierung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten für Rettungsdienste führen könnte. Auch der Marburger Bund in Niedersachsen bezweifelt, dass die Notaufnahmen tatsächlich entlastet werden, da die telefonische Ersteinschätzung für Patienten nicht bindend sei. In anderen Ländern sei die Zuweisung verbindlich, so der 2. Vorsitzende Andreas Hammerschmidt.
Notfallrettung wird kostenlose Kassenleistung
Die Reform sieht zudem vor, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft wird, sodass Versicherte keine Kosten selbst tragen müssen. Zudem wird die digitale Vernetzung von Rettungswagen und Kliniken verbessert, wofür der Bund 225 Millionen Euro an Fördermitteln bereitstellt. Auch Maßnahmen zur schnelleren Erstversorgung bei Herz-Kreislauf-Stillstand sind geplant, etwa die bundesweite Vernetzung von Rettungsleitstellen mit Ersthelfer-Apps.
Koalition einigt sich auf Notfallreform
Die Reform war bereits von früheren Gesundheitsministern wie Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) angestoßen worden. Die aktuelle schwarz-rote Koalition setzte sie nun mit Unterstützung der Grünen um, während AfD und Linke sich enthielten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, wie t-online.de mitteilt.