Ab 2026 gibt es zehn Euro monatlich für die Altersvorsorge von Kindern.
Der Bundestag hat am Freitag die Einführung der sogenannten Frühstartrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 soll der Staat für Kinder und Jugendliche zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, wie die Berliner Zeitung berichtet. Die Zahlungen sind kapitalgedeckt und in der Ansparphase steuerfrei. Profitieren sollen zunächst alle Kinder ab sechs Jahren, die 2020 oder später geboren wurden und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Für den Geburtsjahrgang 2020 greift die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026, sobald die Kinder sechs Jahre alt sind. Ab 2027 rückt jährlich ein weiterer Jahrgang nach, jeweils die dann Sechsjährigen. Ältere Minderjährige können ebenfalls ein Depot eröffnen, erhalten aber keine staatlichen Zuschüsse. Das Gesetz soll zum 1.
Staatliche Kinderförderung ab 2026 rückwirkend
Januar 2027 in Kraft treten, die Förderung fließt jedoch rückwirkend ab 2026. Eltern müssen einen zertifizierten Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl auf den Namen des Kindes abschließen. Bis zum 18. Geburtstag überweist der Staat die zehn Euro monatlich, vierteljährlich und rückwirkend direkt auf den Vertrag. Die Berechtigung wird digital über einen Abgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern anhand der Steuer-Identifikationsnummer geprüft. Wird kein Vertrag abgeschlossen, sammelt der Bund die Mittel in einem Sondervermögen, das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Dieses Geld darf ausschließlich in globale Aktien oder Aktienfonds fließen, wie der Finanzausschuss beschloss. Eine bestimmte Rendite ist nicht garantiert, und Verluste werden nicht ausgeglichen.
Guthaben für Altersvorsorge bis 25 Jahre übertragbar
Bis zum 25. Lebensjahr kann das Guthaben in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eltern und andere Förderer dürfen das Depot mit eigenen Beiträgen von bis zu 6840 Euro im Jahr auffüllen. Die staatlichen Einzahlungen und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, für freiwillige Zuschüsse gilt dies nicht. Das Kapital ist zweckgebunden und darf nicht beliehen, verkauft oder gepfändet werden. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr, dann greift die nachgelagerte Besteuerung. Bis zum 18. Geburtstag kommen allein durch die staatlichen Beiträge 1440 Euro zusammen.
Prognosen zur Rendite der Kinderförderung schwanken stark
Was langfristig daraus wird, hängt von Kapitalmarkt, Kosten und zusätzlichen Einzahlungen ab. Der Ratgeber „Finanztip“ schätzt, dass die staatlichen Beiträge bis zur Volljährigkeit auf rund 2200 Euro anwachsen und beim Renteneintritt etwa 25.000 Euro bereitstehen könnten. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit sieben Prozent Rendite im Jahr und kommt auf rund 53.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr, wie die Berliner Zeitung weiter berichtet. Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband hält bis 18 etwa 2000 Euro für realistisch. Die Linke und die IG Metall kritisieren, dass zehn Euro im Monat zu wenig seien und vor allem die private Finanzwirtschaft förderten. Die Union betont dagegen die Chancen des Kapitalmarkts und den Zinseszinseffekt. Für 2027 rechnet der Bund mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro, bis 2030 steigen diese auf 411 Millionen Euro jährlich.