Ein Funke in der Sortieranlage, ein qualmender Müllwagen am Straßenrand. Entsorgungsbetriebe in ganz Deutschland melden seit Jahren Brände, deren Ursache erstaunlich klein ist. Akkus aus Handys, Powerbanks und E-Zigaretten landen im Restmüll oder im Gelben Sack, obwohl sie dort nichts zu suchen haben.
Warum eine kleine Vape zum Brandherd wird
In jeder E-Zigarette steckt ein Lithium-Ionen-Akku. Solange das Gerät intakt ist, bleibt er risikofrei. Kritisch wird es dann im Müllauto: Die Presse drückt den Inhalt zusammen, Gehäuse platzen auf, Zellen quellen, werden verbogen, aufgestochen. Ein interner Kurzschluss kann dann einen sogenannten Thermal Runaway auslösen. Die Zelle entgleist, heizt sich selbst immer weiter auf, Elektrolyt tritt aus und entzündet sich. Papier, Folien und Kunststoffverpackungen liefern dem Brand dann ausgiebig Futter.
Besonders häufig betroffen sind Einweggeräte. Nach dem letzten Leerdampfen werden sie behandelt wie eine leere Verpackung. Die bekannteste Marke, Elfbar, hat in den vergangenen Jahren das Bild dieser Produktgruppe geprägt, die farbigen Geräte sind aus jedem Kiosk und jeder Tankstelle bekannt. Dass da ein vollwertiger Akku mit Steuerelektronik verbaut ist, wird beim Wegwerfen gerne vergessen.
Die Größenordnung ist beachtlich. Bundesweit fallen jährlich über 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten als Abfall an. Brände in Entsorgungsanlagen kosten Millionen. Bezahlt wird das am Ende über höhere Versicherungsprämien und Betriebskosten, also über die Abfallgebühren aller Haushalte.
Was das Elektrogesetz seit Juli 2026 vorschreibt
Rechtlich ist die Einordnung eindeutig. E-Zigaretten sind Elektrogeräte und fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Erkennbar ist das am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Gerät oder Verpackung. Restmüll, Biotonne und Gelber Sack scheiden damit als Entsorgungsweg aus.
Mit der Novelle des ElektroG, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, wurde die Rückgabe spürbar vereinfacht. Seit dem 1. Juli 2026 gelten folgende Regeln:
- Jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbietet, muss gebrauchte Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Größe der Verkaufsfläche spielt keine Rolle mehr.
- Die Pflicht betrifft Kioske, Tankstellen und Tabakwarenläden ebenso wie Onlineshops.
- Ein Neukauf ist nicht erforderlich, ein Kassenbon ebenfalls nicht.
- Erfasst sind Einweg- und Mehrweggeräte, also auch Akkuträger und Pod-Systeme.
- Rücknahmepflichtig bleibt, wer solche Produkte in den vergangenen sechs Monaten im Sortiment hatte.
- Rücknahmestellen müssen mit einem bundeseinheitlichen, farbigen Sammelstellenlogo gekennzeichnet sein. Im stationären Handel muss es mindestens DIN A4 groß und gut sichtbar angebracht werden.
Wohin mit der leeren E-Zigarette?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Osnabrück und Umgebung gibt es mehrere kostenlose Wege.
Rückgabe beim Händler: Der direkteste Weg führt zurück an die Verkaufsstelle. Die Rücknahme muss am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe möglich sein. Wer online bestellt hat, findet die Rückgabeinformationen auf der Website des jeweiligen Shops.
Wertstoffhöfe: Kommunale Sammelstellen nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an. Im Landkreis ist die AWIGO zuständig, in der Stadt Osnabrück der kommunale Entsorger. Standorte und Öffnungszeiten sind jeweils online abrufbar.
Supermärkte und Elektrohandel: Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, nehmen kleine Altgeräte mit maximal 25 Zentimetern Kantenlänge zurück. Für den Elektrofachhandel gilt das ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte. E-Zigaretten passen problemlos in diese Kategorie.
Vor der Abgabe helfen ein paar einfache Regeln:
- Geräte nicht zerlegen, aufbohren oder den Akku eigenhändig ausbauen.
- Aufgeblähte, beschädigte oder ungewöhnlich warme Geräte getrennt lagern, möglichst auf einer nicht brennbaren Unterlage, und zeitnah abgeben. Beim Abgeben auf den Defekt hinweisen.
- Mehrere gesammelte Geräte kühl und trocken aufbewahren, fern von Heizkörpern und direkter Sonne.
