Union und SPD planen eine Reform des Nachrichtendienstrechts, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) ermöglichen soll, Wohnungen im Inland und von Deutschen im Ausland unter strengen Auflagen heimlich zu betreten. Zudem sollen die Befugnisse des Verfassungsschutzes und die Regeln zur Datenspeicherung erweitert werden. Die Pläne gehen aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hervor, über den das Magazin "Politico", berichtet.
Geplante Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
Laut einem Änderungsantrag von Union und SPD zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll der BND künftig Wohnungen in Deutschland sowie Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland heimlich betreten dürfen. Dies soll der Vorbereitung oder Durchführung geheimdienstlicher Maßnahmen dienen. Die Maßnahme müsste jedoch ausdrücklich angeordnet und vorab vom Unabhängigen Kontrollrat geprüft werden.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll neue Kompetenzen erhalten. Es soll künftig Strukturen der organisierten Kriminalität durchleuchten dürfen, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass beobachtete Akteure von diesen unterstützt werden. Als Hintergrund wird laut Union und SPD genannt, dass staatliche oder extremistische Akteure sogenannte Low-Level-Agenten oder Crime-as-a-Service-Angebote nutzen.
Neue Regeln für Verkehrsdaten
BND und BfV sollen zudem ein neues Instrument erhalten, um Telekommunikationsanbieter anzuweisen, bereits vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu speichern. Dies soll möglich sein, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Daten für die Arbeit der Dienste relevant werden könnten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Speicherung jedoch noch nicht erfüllt sind.
Ein automatischer Zugriff auf die vorübergehend gespeicherten Daten ist den Diensten nicht gestattet. Sie benötigen dafür ein gesondertes Auskunftsersuchen. Beim BND ist die Sicherung der Daten auf maximal drei Monate begrenzt.