Das Europäische Markenamt (EUIPO) hat die Beschwerden der AfD gegen den Verfall ihres Parteilogos und des Kürzels AfD als Marken zurückgewiesen. Wie die Zeitung "Bild" berichtet, sah die Behörde keine ausreichende kommerzielle Nutzung nachgewiesen. Die Partei kann gegen die Entscheidung noch klagen.
Behörde sieht keine ernsthafte Markennutzung
Die erste Beschwerdekammer des EUIPO in Alicante bestätigte am 30. Oktober 2025 Entscheidungen der Löschungsabteilung vom Oktober 2025. Diese hatte die Marken der AfD für verfallen erklärt, weil die Partei nach Auffassung der Behörde keine "ernsthafte Benutzung" für Waren wie T-Shirts, Kugelschreiber oder Aufkleber belegt hatte. Die AfD hatte die Marken für zahlreiche Produkte registrieren lassen, darunter auch Feuerzeuge und Tassen.
Eine Berliner Kanzlei hatte im September 2023 den Antrag gestellt, die Marken wegen fehlender Nutzung für verfallen zu erklären. Die AfD argumentierte im Verfahren mit dem Verkauf von Fanartikeln. Das EUIPO folgte dieser Darstellung nicht. Nach Ansicht der Beschwerdekammer dienten die mit dem Logo versehenen Waren vor allem Werbezwecken. Das Zeichen werde nicht als Hinweis auf den Hersteller der Produkte wahrgenommen.
Namensrecht bleibt unberührt
Die Entscheidungen des EUIPO betreffen ausschließlich die kommerzielle Nutzung der Zeichen als Marken. Die Namensrechte der AfD sind davon nicht betroffen. Gegen die Beschlüsse kann die Partei vor dem Gericht der Europäischen Union klagen. Ob sie diesen Schritt gehen wird, ließ die AfD offen.
Gegenüber der Zeitung "Bild" erklärte die AfD, dass das Logo, der Name "Alternative für Deutschland" und die Kurzbezeichnung "AfD" weiterhin durch deutsche und europäische Marken sowie das Namensrecht geschützt seien. Zu weiteren markenrechtlichen Fragen äußerte sich die Partei nicht.
Dritte Marke bereits rechtskräftig verfallen
Das EUIPO hatte im Oktober 2025 insgesamt drei AfD-Marken für verfallen erklärt. Die Partei legte nur gegen zwei Entscheidungen Beschwerde ein. Der Verfall der dritten Marke ist damit rechtskräftig.