In eigener Sache: „Meinungsfreiheit“

„Spielregeln für Facebook-Kommentare“

Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter, auf denen unsere freiheitliche Gesellschaft aufgebaut ist. Nicht umsonst ist sie in Artikel 5 des Grundgesetzes fest verankert. Lesenswert dazu ist die Website Artikel5.de, die der inzwischen verstorbene Medienrechtler Dr. Patrick Meyer ins Netz gestellt hat.

Die Meinungsfreiheit hat allerdings ein paar Grenzen, die wir angesichts gelegentlich wilder Diskussionen in der HASEPOST-Facebook-Präsenz gerne klarstellen wollen.

MeinungsfreiheitNiemand wird in seiner grundgesetzlich geschützten Freiheit eine Meinung zu haben und diese frei äußern zu dürfen beschränkt, wenn wir auf unserer Facebook-Präsenz die Beachtung von Spielregeln verlangen.
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Eingriffe, es gilt grundsätzlich nicht auf privat betriebenen Internetseiten.

Welche Grenzen wir bei Facebook-Kommentaren ziehen und warum, haben wir hier in diesen Spielregeln zusammengefasst:

Hausrecht und -pflicht

Grundsätzlich übt unsere Redaktion bei Diskussionen innerhalb der HASEPOST-Facebookpräsenz ein „Hausrecht“ aus. Wir können einzelne Kommentare löschen, unsichtbar machen und auch Verfasser zeitweise oder unbegrenzt blocken.
Wenn ein Kommentar durch ein Mitglied der Redaktion gelöscht wird oder wir jemandem das Schreibrecht entziehen, ist das kein Verstoß gegen die grundgesetzlich zugesicherte Meinungsfreiheit – auch wenn wir uns dabei an dieser orientieren.
Die Rechtslage verpflichtet uns umgehend zu reagieren wenn Kommentare offensichtlich strafrechtlich relevant sind – also gegen geltende Gesetze verstoßen. Derartige Beiträge werden sofort nach Kenntnisnahme von uns gelöscht.
Zur sofortigen Löschung führen bspw. Aufrufe zu Straftaten, das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, persönliche Diffamierungen und offene Beleidigungen.
Wir machen von unserem Hausrecht aber auch Gebrauch, wenn der Kommentarbereich mit unpassenden Inhalten (ohne direkten Themenbezug) oder mit werblichen Inhalten „zugespamt“ wird. Im Sinne der besseren Verständlichkeit für alle Leser wünschen wir uns auch nur Beiträge in deutscher Sprache, im Zweifel löschen wir daher auch Beiträge in Fremdsprachen.
Wenn wir den Eindruck haben, dass ein Kommentar lediglich zur Herabwürdigung anderer geschrieben wurde, unbewiesene Behauptungen in den Raum gestellt werden oder er nur der Provokation dient, ist eine Löschung ebenfalls zu erwarten – selbst wenn der eigentliche Inhalt nicht strafrechtlich relevant sein sollte.
Last not least führen pornographische sowie radikale religiöse und politische Inhalte (egal ob von links oder rechts) fast zwangsläufig zur Löschung des Kommentars und ggf. zur Sperrung des Verfassers.
Allerdings nutzen wir unser Hausrecht sehr selten und noch seltener zwingen uns strafrechtlich relevante Postings zu einer Reaktion. Wir wollen, dass es dabei bleibt!

Hinweise auf kritische Inhalte

Wir können nicht jeden Kommentar bei Facebook lesen, daher bitten wir unsere Leser im Zweifel – wenn sie sich zum Beispiel von einem Kommentar beleidigt fühlen, ihn unpassend finden oder einen strafbaren Inhalt vermuten – uns darauf aufmerksam zu machen. Unsere Kontaktdaten finden sich im Impressum; auch eine persönliche Nachricht (PM) via Facebook-Messenger kann genutzt werden um die Redaktion auf solche Inhalte aufmerksam zu machen.
Betreiber von Facebook und im Zweifel primärer Ansprechpartner ist jedoch Facebook selbst.
Über die Benachrichtigungsfunktion kann direkt mit Facebook Kontakt aufgenommen werden um Inhalte zur Überprüfung an Facebook zu melden. Wie das funktioniert wird hier erklärt.
Facebook ist auch der richtige Ansprechpartner wenn bspw. bei Beleidigungen eine Anzeige bei der Polizei erstattet wird und der Urheber ermittelt werden soll.

Im Zweifel für die Meinungsfreiheit

Es mag manchmal schwer zu ertragen sein, wenn in einer ausufernden Facebook-Diskussion zum Beispiel das Strafmaß eines Gerichts in Frage gestellt wird, Parteien, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens harsch kritisiert werden oder Schimpfwörter verwendet werden, die sich nicht direkt gegen eine Person oder eine klar definierte Gruppe richten. Sofern hier nicht offen gegen ein Gesetz verstoßen wird, ist es im Zweifel eine durch das Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung. Auch wenn es manchmal schwer fällt, das zu akzeptieren.

Trolle, Pseudonyme und Fake-Accounts

Immer wieder tauchen Facebook-Teilnehmer auf, die sich hinter einem Pseudonym verstecken. Mal sind es einfach nur Spitznamen die den Klarnamen verschleiern. Manchmal sind es simple Palindrome (aus einem „Hans Meier“ wird dann ein „Reiem Snah“) oder es sind totale Fantasienamen. Sie alle eint, dass die so gewonnene Anonymität für enthemmtes Kommunikationsverhalten sorgt und offenbar jede Kinderstube vergessen wird.
Beliebt sind auch Fake-Accounts, die oft mit Allerweltsnamen versehen sind und mit geklauten Bildern oder Fotos aus Bilddatenbanken aufgehübscht werden.
Grundsätzlich ist das nach den Facebook-Gemeinschaftsstandards nicht erlaubt, in Deutschland gelten hier allerdings Ausnahmen. Im Rahmen des oben beschriebenen Hausrechts weisen wir jedoch daraufhin, dass unsere „Hemmschwelle“ für das Löschen und Blockieren von Beiträgen die von Fake-Accounts oder unter Pseudonym geführten Accounts verfasst werden, deutlich niedriger liegt. Wir sind der Meinung: Wer in einer Diskussion ernst genommen werden möchte, muss zu seiner Meinung stehen können – auch mit seinem Namen.

Facebook ist nicht Dein Stammtisch!

Ansonsten lohnt es sich bei jedem Facebook-Posting vor dem Absenden die Frage zu stellen: „Würde ich diese Aussage so in einer Diskussion treffen, bei der mir auch unbekannte Menschen gegenübersitzen?“
Was im eigenen Freundeskreis (am berüchtigten „Stammtisch“) noch als akzeptabel gelten mag, kann in der richtigen Welt und bei Facebook schon beleidigend oder für den Verfasser auch schlicht peinlich sein!

Hilfreich soll auch die an sich selbst gerichtete Frage sein: „Würde(n) mein Partner/Partnerin, Kollegen, Arbeitgeber oder ich selbst – jetzt oder vielleicht in zehn Jahren – ein Problem mit diesem Posting haben?“

Im Zweifel lohnt es sich immer den Kommentar vor dem Absenden noch etwas zu überarbeiten.

Es lohnt sich im Übrigen auch ein Blick in den Wikipedia-Eintrag zur Netiquette.

Seid freundlich zueinander!