Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird voraussichtlich 2027 stabil bleiben. Der GKV-Schätzerkreis prognostiziert einen Rückgang des Ausgabenanstiegs auf unter drei Prozent. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann betont die Notwendigkeit struktureller Reformen.
Ausgabenwachstum sinkt deutlich
Seit 2024 stieg die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenkassen um knapp acht Prozent pro Jahr, für 2026 wird ein Anstieg von knapp sieben Prozent erwartet. Für 2027 sagt der GKV-Schätzerkreis nun einen Rückgang auf unter drei Prozent voraus. Damit erreiche das Wachstum erstmals seit drei Jahren wieder ein Niveau, das durch die Einnahmezuwächse finanziert werden kann.
Der Rückgang ist vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zurückzuführen. Dieses entlastet die Krankenkassen im kommenden Jahr um bis zu 15 Milliarden Euro auf der Ausgabenseite.
Linnemann: Stabilität, aber keine Entwarnung
"Wir haben unser wichtigstes Ziel erreicht: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil", erklärte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, CDU. „Nach wiederholten Beitragserhöhungen ist das ein gutes Zeichen.“
Man rede die Probleme aber nicht schön, so Linnemann. "Denn klar ist auch: Die Finanzlage der Krankenkassen bleibt trotz Reform angespannt. Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen und ihre Finanzierung dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen".
Hintergrund und weitere Reformen
Der GKV-Schätzerkreis besteht aus Fachleuten des Bundesamtes für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbandes und des Bundesgesundheitsministeriums. Seine Schätzungen zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV bilden die Grundlage für die Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags durch das BMG bis zum 1. November.
Seit 2022 hat sich der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz von 1,3 auf 2,9 Prozent mehr als verdoppelt, da die Ausgaben in nahezu allen Leistungsbereichen stärker stiegen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Die Finanzkommission Gesundheit soll bis Ende 2026 weitere Reformvorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen vorlegen. Die Bundesregierung will darauf aufbauend weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV ergreifen, neben bereits angestoßenen Reformen wie der Notfallreform.