Viele Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, sind zuvor nicht in anderen EU-Staaten registriert worden. Das geht aus Daten der Bundespolizei und des Bamf für Juli und August 2026 hervor. Nur bei einem Bruchteil der Aufgegriffenen lagen Eurodac-Treffer vor.
Nur 90 von 484 Asylantragstellern mit Eurodac-Eintrag
In den Monaten Juli und August griff die Bundespolizei 15.226 Personen wegen unerlaubter Einreise oder Aufenthalts auf. 484 von ihnen beantragten Asyl. Wie eine Sprecherin der Bundespolizei der "Welt am Sonntag" sagte, verfügten nur 90 dieser Personen über einen oder mehrere Eurodac-Treffer.
Ein Eurodac-Treffer zeigt an, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land erfasst wurde. Die Datenbank dient dazu, den zuständigen EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zu bestimmen. Fehlen solche Hinweise, wird das Verfahren in Deutschland durchgeführt.
Bamf verzeichnet hohe Zahl an Erstanträgen
Auch das Bamf bestätigte, dass in vielen Fällen keine Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats vorlagen. Insgesamt registrierte die Behörde in Juli und August 9.077 Neuzugänge im Asylsystem, davon 4.311 im Juli und 4.766 im August.
Lagen keine Hinweise auf die Zuständigkeit eines anderen Staates vor, wurden die Anträge als Erstanträge erfasst. Im Juli waren dies 3.242, im August 3.799.
Überstellungen bleiben hinter Entscheidungen zurück
Leitete das Bamf Hinweise auf die Zuständigkeit eines anderen EU-Staats ab, wurde ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren eingeleitet. Bestätigte sich die Zuständigkeit, folgte eine Überstellungsentscheidung. Insgesamt traf das Bamf in den beiden Monaten 1.794 solche Entscheidungen, wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bamf berichtete.
Tatsächlich überstellt wurden jedoch nur 238 Personen, davon 108 im August. Hauptzielländer waren im August Kroatien mit 27, Frankreich mit 18 und die Niederlande mit 12 Überstellungen, sagte der Sprecher der "Welt am Sonntag".