Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers schlägt vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung von Artikel 91b vor. Damit soll verhindert werden, dass ein einzelnes Land mit seinem Veto ganze Forschungsprojekte blockieren kann. Er warnt zudem vor möglichen Eingriffen in die außeruniversitäre Forschung.
Kritik an aktueller Regelung und Risiken
Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers fordert eine Änderung des
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September schlägt Möllers in der Wochenzeitung "Die Zeit“ vor, den Artikel 91b zu ändern.
Artikel 91b des Grundgesetzes erlaubt Bund und Ländern derzeit nur dann eine Zusammenarbeit bei Hochschulen, wenn sie einstimmig handeln. "Man müsste das Grundgesetz jetzt ändern, um zu verhindern, dass die Vetostimme eines einzelnen Landes ausreicht, um ein ganzes Projekt zu kippen, beispielsweise die Exzellenzstrategie".
Möllers sieht ein "sehr riskant" Szenario: Ein Bundesland könnte theoretisch ein Max-Planck-Institut schließen, falls etwa die AfD in Sachsen-Anhalt die Regierung übernähme.
Die in Artikel 5 verankerte Freiheit von Forschung und Lehre biete laut Möllers keinen ausreichenden Schutz vor Zugriffen autoritärer Parteien. "Es gibt für freie Forschung und Lehre keine Bestandsgarantie."
Schon jetzt stünden Universitäten durch den Sparkurs der Länder unter Druck. "Viele Länder versagen wissenschaftspolitisch." Wenn der Staat zugesicherte Gelder zurücknehme, wie derzeit in Berlin, "dann vergeht sich der Staat an der Wissenschaftsfreiheit, ohne die Verfassung zu brechen. Man handelt nicht rechtswidrig, aber man gibt seine politische Glaubwürdigkeit auf."