Ein Gesetzgebungsfehler führte zur vorzeitigen Erhöhung der Tabaksteuer. Das Bundesfinanzministerium verzögert die Korrektur und setzt nun auf eine Gesetzesänderung. Die geplante Lösung soll bis Ende November umgesetzt werden.
Fehlerhafte Steuererhöhung tritt in Kraft
Ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren hat dazu geführt, dass die Tabaksteuer bereits am 21. Oktober 2026 erhöht wurde – statt wie ursprünglich vorgesehen erst zum 1. Januar 2027. Besonders brisant: Bei Zigaretten und anderen Produkten traten sogar die erst für 2030 geplanten Höchstsätze in Kraft. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) reagierte, indem er die Zollverwaltung anwies, das Gesetz vorerst nicht anzuwenden.
Kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet
Laut einem Sprecher der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat das Bundesfinanzministerium bislang kein formelles Verfahren zur Berichtigung des Fehlers eingeleitet. “Bild” berichtete unter Berufung auf den Sprecher, dass zunächst informelle Vorgespräche stattfanden. Eine konkrete Berichtigungsbitte des Ministeriums steht jedoch noch aus.
Erst auf dieser Grundlage könnte die Bundestagspräsidentin über eine mögliche Berichtigung entscheiden. Zudem müsste der zuständige Bundestagsausschuss beteiligt werden, wie Paragraph 122 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages vorsieht. Eine abschließende Positionierung der Fraktionen steht noch aus.
Gesetzesänderung statt Berichtigung
Das Bundesfinanzministerium sieht das ursprünglich geplante Berichtigungsverfahren offenbar als zu riskant an. Stattdessen soll der Fehler nun durch eine Gesetzesänderung behoben werden. Ein Sprecher erklärte: "Bild" zufolge, man wolle damit alle rechtlichen Zweifel ausräumen.
Geplant ist, eine Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen zu senden, die an das Finanzausgleichsgesetz angehängt werden soll. Die Änderung soll zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden. Der Bundesrat könnte die Regelung am 20. November endgültig beschließen, sodass die Korrektur noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll.