Auch im zweiten Jahr nach der zeitweise unkontrollierten Öffnung der deutschen Grenzen, herrscht auf kommunaler Ebene weiterhin oft Rätselraten, wer hier alles angekommen ist. Das ergibt sich aus der Antwort der Verwaltung auf eine gemeinsame Anfrage von CDU und BOB.
Hintergrund der Anfrage war der Umstand, dass der Attentäter von Berlin vermutlich mit 14 verschiedenen Identitäten in Deutschland unterwegs war. Neben der Sicherheitsfrage ging es bei der Anfrage aber auch um das Thema Sozialbetrug, so die Begründung der CDU und BOB Gruppe. Erst vor wenigen Tagen erklärte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), dass derartiger Betrug mit Fantasie-Identitäten in allen Landesaufnahmestellen festgestellt wurde.
Identitätsvorstellung war schon immer problematisch
Nach Angaben der Verwaltung liegen nicht zu allen Flüchtlingen in Osnabrück eindeutig geklärte Identitäten vor.
Das Flüchtlinge keinerlei Identitätsnachweise zum Beispiel in Form eines Reisepasses oder einer Identitätskarte im Original, vorlegen können, sei aber immer schon als problematisch gewesen.
Keine genauen Zahlen über unklare Identitäten feststellbar
Die genaue Zahl dieser unklaren Identitäten lässt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht ermitteln.Eine solche Zahl alleine wäre auch nicht aussagekräftig, da die Flüchtlinge in vielen Fällen ihre Identitätsnachweise bei der Asylantragstellung abgegeben hätten. Diese werden der Ausländerbehörde demnach erst nach Abschluss des Asylverfahrens oder einer durchgeführten Echtheitsprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung gestellt.
Flüchtlinge sollen selber sagen wo sie herkommen
Auf die Frage, wie denn die Identität eines Flüchtlings festgestellt werde, der über keine Papiere verfügt, antwortet die Verwaltung, dass Betroffene grundsätzlich im Rahmen der Asylantragstellung zu ihren Personalien befragt werden. Es gäbe auch eine erkennungsdienstliche Behandlung, um zu klären, ob die Person bereits zuvor im Schengen-Raum einen Asylantrag gestellt hat.
„Vorführungen“ bei Botschaften zur Bestätigung der Angaben
Wird von dem Betroffenen zu diesem Zeitpunkt ein Identitätsnachweis vorgelegt, wird dieser im Rahmen einer physikalisch-technischen Untersuchung durch das BAMF auf Echtheit überprüft. Ansonsten beruhen die Angaben zu den Personalien auf eigenen Angaben des Betroffenen.
Seitens der Ausländerbehörde wird dann im Falle von notwendigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch Vorführungen bei den in Frage kommenden Botschaften versucht, die Identität zu klären.
Foto:Bundesarchiv, B 145 Bild-F079070-0030, CC-BY-SA 3.0
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