Oberlandesgericht Stuttgart sieht Verwechslungsgefahr bei Haferriegel
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Streit um die quadratische Verpackung des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ zugunsten von Ritter Sport entschieden. Wie der SWR berichtet, bewertete das Gericht den Fall anders als das Landgericht Stuttgart, das im Januar 2025 noch keine Markenverletzung gesehen hatte. Ritter Sport hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und nun in zweiter Instanz Recht erhalten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da das OLG eine Revision zurückwies – Wacker kann nun nur noch eine Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen, um eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zu erreichen.
Ähnliche Verpackungen führen zu Markenstreit
Der Schokoladenhersteller aus Waldenbuch argumentiert, die Verpackung des Haferriegels sei seiner eigenen zu ähnlich. Wie der Spiegel und die FAZ berichten, seien die Verpackungen „überdurchschnittlich“ ähnlich und die Waren zumindest „durchschnittlich“ ähnlich, was eine Verwechslungsgefahr begründe. Ritter Sport hat beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung für Schokolade registriert, die durch typische Seitenlaschen und eine Längsnaht zum Knicken gekennzeichnet ist. Der Mannheimer Hersteller Wacker hatte den Haferriegel im November 2024 auf den Markt gebracht und die Verpackung von der quadratischen Anordnung der Mannheimer Innenstadt inspirieren lassen.
Wacker ändert Produkt nach Markenklage
Wacker, ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern, hatte bereits im Vorfeld reagiert: Der quadratische Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack ist nicht mehr online bestellbar, um mögliche Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Stattdessen bietet das Unternehmen nun einen länglichen Riegel unter dem Namen „Monnemer Klageriegel“ an, wie der Spiegel schreibt. Ritter Sport verlangt von Wacker unter anderem, die bisherige Verpackung nicht weiter zu nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückzurufen.
Experten warnen vor Ausweitung des Markenschutzes
Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud betont, dass das Urteil nur zwischen Ritter Sport und Wacker wirke. Ein Vorgehen gegen etablierte Produkte wie Hanuta oder Knoppers sei unwahrscheinlich, da diese über eine eigenständige Bekanntheit verfügten. Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Wacker und warnt, dass eine Ausweitung des Markenschutzes auf andere Warengruppen Hersteller verunsichern könnte.