Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesverkehrsministerium und DB InfraGO vor, haushaltsrechtliche Anforderungen an Wirtschaftsnachweise und Erfolgskontrollen bei Korridorsanierungen nicht zu erfüllen. Bisherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wiesen erhebliche Mängel auf, heißt es in einem Bericht an den Bundestag, aus dem das Magazin Politico zitiert.
Vorwürfe und Forderungen der Rechnungsprüfer
Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesverkehrsministerium sowie DB InfraGO in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, aus dem das Magazin Politico berichtet, "grundlegendes Fehlverständnis hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Anforderungen an Wirtschaftsnachweise und Erfolgskontrollen". Zudem würden die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen "erhebliche Mängel" aufweisen.
Die Überprüfungen des Ministeriums beruhten auf Annahmen, "die nicht mehr den tatsächlichen Entwicklungen entsprechen". So kalkuliere man weiterhin mit einer 80-prozentigen Reduzierung infrastrukturbedingter Störungen oder bis zu zehn Jahren Baufreiheit – Kriterien, die nicht mehr aktuell seien. Damit habe das Ministerium "in Kauf genommen, dass Bundesmittel gegebenenfalls unwirtschaftlich eingesetzt werden".
Stellungnahme des Verkehrsministeriums
In seiner Reaktion verweist das Verkehrsministerium auf die Leistungsvereinbarung LV InfraGO, bei der man “verbindliche Vorgaben” aufnehmen wolle. Zudem werde man zukünftig “stärker” auf “Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit achten”.