Ein technischer Fehler hat das Gesetz zur Tabaksteueranhebung vorzeitig veröffentlicht. Unklar bleibt, wie E-Zigaretten bis Ende 2026 besteuert werden. Das Finanzministerium will den Fehler korrigieren.
Fehlender Steuersatz für E-Zigaretten
Laut Bericht der "Bild" (Donnerstagausgabe) fehlt im Gesetz ein Passus zur Höhe der Tabaksteuer für Tabaksubstitute wie E-Zigaretten vor dem 1. Januar 2027. Das Gesetz wäre aufgrund der Panne bereits am Mittwoch in Kraft getreten.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Anfrage, der Zoll werde "die bisher geltenden Steuersätze anwenden".
Juristen und Verbände sehen Steuerfreiheit
Der Potsdamer Rechtsprofessor Roland Ismer, Verfassungsrechtler, sagte der Zeitung: “Laut Gesetz wird auf Tabak-Ersatzprodukte wie Liquids jetzt bis Ende 2026 keine Tabaksteuer mehr erhoben”. Die Hersteller müssten also keine Tabaksteuer mehr an den Staat abführen.
Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Böhme-Neßler bestätigte der “Bild”, der neue Paragraph 2 Abs. 1 Nummer 7 sehe für die Zeit bis zum 31.12.2026 keinen Steuertarif vor. Dies mache ihn fassungslos.
Kritik aus der Tabakwirtschaft
Jan Mücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft, erklärte, mit dem neuen Gesetz seien E-Zigaretten seiner Ansicht nach bis Jahresende steuerfrei. Dies sei das Ergebnis einer “handwerklich schlecht arbeitenden Bundesregierung”.