Im Jahr 2025 entfielen 95 Prozent des steuerlich berücksichtigten Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer. In den östlichen Ländern und Berlin lag der Wert pro Kopf bei knapp 500 Euro – in den westlichen bei über 2.100 Euro.
Deutliche Unterschiede in der Vermögensverteilung
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden 2025 in den westlichen Bundesländern 142,5 Milliarden Euro an Vermögensübertragungen steuerlich veranlagt. In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es 8,0 Milliarden Euro. Damit entfielen 95 Prozent des Gesamtwerts auf den Westen.
Obwohl in Ostdeutschland und Berlin knapp 19 Prozent der Bevölkerung lebten, lag ihr Anteil am Gesamtwert der Vermögensübertragungen bei nur 5 Prozent. Der gesamtdeutsche Durchschnittswert pro Kopf betrug gut 1.800 Euro.
Steueraufkommen spiegelt das Gefälle wider
Auch bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer zeigte sich das Ost-West-Gefälle: Von insgesamt 21,4 Milliarden Euro entfielen 20,4 Milliarden Euro (95 Prozent) auf die westlichen Bundesländer. In den östlichen Ländern und Berlin waren es 1,0 Milliarde Euro (5 Prozent).
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Destatis betont, dass die festgesetzte Steuer aufgrund späterer Zahlungsflüsse, Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen nach § 28a ErbStG nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres entspricht.