Die J.H. Pölking GmbH & Co.KG aus Osnabrück hat am Montag (20. März) einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Grund für die Antragstellung ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus den Krisen der vergangenen Jahre resultiere.
Die Corona-Pandemie habe dem gesamten, insbesondere dem retail-lastigen Schuhhandel mit den langen Standortschließungen erheblich zugesetzt. Nach einer nur kurzen Erholungsphase folgte dann die Energiekrise als massive Inflationstreiber. Der Verkaufszahlen brachen erneut ein. Die durch diese Krisen hervorgerufenen Umsatz- und Ertragsrückgänge hätten sukzessive die Liquidität des Osnabrücker Traditionsgeschäftes aufgezehrt.
Das Amtsgericht Osnabrück hat dem Antrag entsprochen, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Rechtsanwalt Joachim Walterscheid und sein Team von der Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH unterstützen die Geschäftsführung von Pölking als Generalhandlungsbevollmächtigter in dem gerichtlichen Sanierungsverfahren.
Geschäftsbetrieb läuft weiter
„Unser Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt. Wir beliefern auch weiterhin den Einzelhandel mit Schuhen aus unserem aktuellen Katalog“, sagt Geschäftsführerin Angelika Pölking. Die rund 85 Mitarbeiter wurden am heutigen Dienstag (21. März) informiert. Die Gehälter der Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld im vorläufigen Verfahren für insgesamt drei Monate gesichert.
Ziel sei es, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und damit zukunfts- und wettbewerbsfähig neu aufzustellen, heißt es in einer Mitteilung. „Der Schuhgroßhändler Pölking hat einen hervorragenden, sehr breiten und über Jahrzehnte gewachsenen Kundenstamm in Deutschland und im osteuropäischen Ausland“, sagt Rechtsanwalt Joachim Walterscheid. „Wir werden alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umsetzen und die identifizierten Effizienzpotenziale heben. Das Unternehmen hat frühzeitig genug gehandelt und daher gute Voraussetzungen für die Neuaufstellung im Rahmen der Eigenverwaltung.“
„Die vorgefundene Ausgangssituation, die ersten Gespräche und Verhandlungen sowie insbesondere die frühzeitige Verfahrenseinleitung stimmen mich zuversichtlich, dass das Verfahrensziel einer nachhaltigen Sanierung und damit der Erhalt des Unternehmens erreicht werden kann“, sagt Stefan Meyer von PLUTA.
Filialen bleiben geöffnet
Betroffen ist auch die Lemax shoe-fashion GmbH, die zur Gruppe gehört und neben dem Outlet in Fledder insgesamt 13 Filialen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen sowie mehrere Onlineshops betreibt. Die Gehälter der rund 75 Mitarbeiter von Lemax sind ebenfalls über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Der Geschäftsbetrieb wird an allen Standorten ebenso uneingeschränkt fortgeführt. „Die Kunden können wie gewohnt vor Ort einkaufen und auf das gesamte Sortiment zurück greifen“, sagt die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Ria Brüninghoff. „Auch die Onlineshops sind weiter uneingeschränkt verfügbar und Bestellungen jederzeit gerne möglich.“