Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Die Landesregierung habe bei der Neuauflage im November 2025 formelle Fehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und könnte Auswirkungen auf andere Bundesländer haben.
Gericht sieht formelle Mängel
In einem aktuellen Urteil erklärte das Landgericht Frankfurt am Main die hessische Mietpreisbremse für den Zeitraum Dezember 2025 bis November 2026 für unwirksam. Die Landesregierung habe die Verlängerung der Verordnung nicht ausreichend begründet, so die Berufungskammer. Konkret kritisierte das Gericht, dass bei der Neuauflage im November 2025 auf dieselben empirischen Daten wie 2020 zurückgegriffen wurde. Diese seien nach mehr als fünf Jahren nicht mehr als "zeitnah" einzustufen.
Zudem seien erforderliche Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden nicht erneut eingeholt worden. Die Richter ließen offen, ob die inhaltlichen Regelungen der Mietpreisbremse selbst rechtmäßig sind. Die Entscheidung betrifft zunächst nur die formelle Seite der Verordnung.
Mieterin scheitert mit Rückforderung
Auslöser des Verfahrens war die Klage einer Mieterin aus Frankfurt. Sie hatte von Juni 2024 bis August 2026 eine Vierzimmerwohnung im Bahnhofsviertel für 1.450 Euro Nettokaltmiete gemietet. Die ortsübliche Vergleichsmiete lag laut Mietspiegel jedoch bei nur 1.040 Euro. Die Frau forderte die Rückzahlung der Differenz von ihren Vermietern.
Das Gericht gab ihr für die Monate bis November 2025 Recht. Für den Zeitraum ab Dezember 2025 wies es die Klage jedoch ab, da die Mietpreisbremse für diese Phase unwirksam sei. Die Entscheidung gilt zunächst nur zwischen den Parteien, könnte aber Signalwirkung entfalten. Die zuständige Kammer des Landgerichts ist für Berufungen in Wohnungsmietsachen in Frankfurt zuständig.
Revision zum Bundesgerichtshof möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Sollte dieser die Entscheidung bestätigen, könnte dies Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, die ähnliche Regelungen nutzen. Die Mietpreisbremse bleibt damit ein umstrittenes Instrument der Wohnungspolitik.