Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp erwägt offenbar rechtliche Schritte gegen das Nachrichtenmagazin Spiegel. Anlass ist die Veröffentlichung vertraulicher Anmerkungen aus einem Interview. Laut Medienberichten plant die Partei eine Beschwerde beim Deutschen Presserat.
Konflikt um veröffentlichte Interview-Notizen
Die Linken-Politikerin Elif Eralp, Spitzenkandidatin für das Berliner Abgeordnetenhaus, sieht sich durch die Veröffentlichung interner Interview-Anmerkungen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Magazin Politico berichtet unter Berufung auf Parteikreise, dass die Linke eine Beschwerde beim Deutschen Presserat einreichen will. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der "Spiegel" vertrauliche Äußerungen veröffentlichen durfte, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.
Besonders brisant ist ein Hinweis Eralps auf mögliche Gefahren für sich und ihre Familie. Solche Anmerkungen sind üblicherweise Teil des Autorisierungsprozesses, bei dem Interviewte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Prüfung erhalten. Die Veröffentlichung dieser internen Notizen wirft presserechtliche Fragen auf.
Rechtliche Abwägung und mögliche Folgen
Presserechtlich geht es um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse an den Äußerungen einer möglichen Regierungschefin und dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte sowie ihrer privaten Sicherheit. Der "Spiegel" hatte die Veröffentlichung mit der politischen Tragweite der Aussagen begründet.
Die Linke argumentiert offenbar, dass die Veröffentlichung vertraulicher Anmerkungen ohne Zustimmung unzulässig sei. Sollte der Presserat die Beschwerde prüfen, könnte dies Präzedenzfälle für den Umgang mit Autorisierungsprozessen schaffen. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.